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Hafenmarkt in Münster : Nächster Schritt im Bebauungsplanverfahren

Hafenmarkt: Nächster Schritt im Bebauungsplanverfahren der Stadt Münster
Rat der Stadt entscheidet in März-Sitzung über Offenlegung des Bebauungsplan-Entwurfs
Münster (SMS) Nächster Schritt im Bebauungsplanverfahren zum Hafenmarkt: Die Planungsverwaltung hat den politischen Gremien den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorgelegt (V/1062/2020). Im Anschluss an die Vorberatungen in der Bezirksvertretung Mitte und im Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung soll die Vorlage in der Ratssitzung am 17. März auf der Tagesordnung stehen. Bei positivem Votum ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs als nächste Stufe der laut Baugesetzbuch vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Die Auslegung soll nach Planung der Stadtverwaltung am 6. April beginnen und am 20. Mai enden.

Nachdem der Rat der Stadt Münster mit Beschluss vom 11.Dezember 2019 die einleitenden Beschlüsse gefasst hatte und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit stattfand, kann nach Vorlage des Bebauungsplanentwurfes mit der öffentlichen Auslegung nunmehr die Öffentlichkeit als nächste Stufe des Bebauungsplan-Verfahrens beteiligt werden: In einem Zeitfenster von etwa sechs Wochen können alle Interessierten die Planunterlagen und die dazugehörigen Gutachten einsehen – sowohl im Internet als auch direkt im Stadthaus 3. In dieser Zeit können die Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen zur Planung einreichen.

Alle Eingaben werden in der finalen Beschlussfassung für den neuen Bebauungsplan behandelt, über die wieder der Rat der Stadt entscheiden wird. Die konkreten Termine der Offenlegung werden vorab im Amtsblatt und über die Internetseite des Stadtplanungsamts (www.stadt-muenster.de/stadtplanung) bekannt gegeben.

Mit dem Hafenmarkt soll am Hansaring ein nutzungsgemischtes Quartier mit Einkaufszentrum, Wohnungen und Flächen für Gastronomie und Dienstleister sowie einer Quartiersparkgarage entstehen. Der neue vorhabenbezogene Bebauungsplan (VBP 609 „HafenMarkt“) wird die planungsrechtliche Grundlage für das Projekt schaffen.

Alle Eingaben werden in der finalen Beschlussfassung für den neuen Bebauungsplan behandelt, über die wieder der Rat der Stadt entscheiden wird. Die konkreten Termine der Offenlegung werden vorab im Amtsblatt und über die Internetseite des Stadtplanungsamts (www.stadt-muenster.de/stadtplanung) bekannt gegeben.

Mit dem Hafenmarkt soll am Hansaring ein nutzungsgemischtes Quartier mit Einkaufszentrum, Wohnungen und Flächen für Gastronomie und Dienstleister sowie einer Quartiersparkgarage entstehen. Der neue vorhabenbezogene Bebauungsplan (VBP 609 „HafenMarkt“) wird die planungsrechtliche Grundlage für das Projekt schaffen.

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