Großes Interesse am Ausbau der B 51 – Unterlagen liegen öffentlich aus

Münster.- Mehr als 100 Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits in den ersten Tagen über den geplanten vierspurigen Ausbau der B 51 zwischen Lütkenbecker Weg und Warendorfer Straße sowie die Verlängerung der B 51 bis zum Schifffahrter Damm (Neubau der B 481 n) bei der Stadtverwaltung informiert.

Die Planungen sind auch Thema einer Bürgerinformationsveranstaltung, zu der auf Bitten der Stadt Münster der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen am Dienstag, 7. März, einlädt. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle der Stadtwerke Münster, Hafenplatz 1.

St. Mauritz, Handorf und Mariendorf

Besonders Bürgerinnen und Bürger aus St. Mauritz, Handorf und Mariendorf sind herzlich eingeladen, sich aus erster Hand über den aktuellen Planungsstand informieren zu lassen. Selbstverständlich stehen die Planungsexperten auch für Nachfragen zur Verfügung. Moderiert wird die Veranstaltung von Christian Schowe, Leiter des städtischen Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung. Erreichbar ist der Veranstaltungsort mit der Stadtbus-Linie 6 (Haltestelle Stadtwerke Münster / Cineplex). Parkplätze gibt es in der Tiefgarage der Stadtwerke und im Parkhaus des Cineplex.

Unterlagen im Kundenzentrum Planen – Bauen – Wohnen des Stadthauses 3

Wer sich bereits vor der Informationsveranstaltung einen Überblick über die Planungen verschaffen möchte, kann die Unterlagen im Kundenzentrum Planen – Bauen – Wohnen des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33 oder in der Bezirksverwaltung Ost in Handorf, Vennemannstraße 5, einsehen. Dort werden die Pläne bis zum 13. März offen gelegt (Öffnungszeiten Kundenzentrum Stadthaus 3: montags bis mittwochs 8 bis 16 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr, freitags 8 bis 13 Uhr; Bezirksverwaltung Ost: montags bis mittwochs 8 bis 12 Uhr, dienstags und donnerstags 14 bis 18 Uhr). Jeweils dienstags und donnerstags steht im Kundenzentrum im Stadthaus 3 ein Mitarbeiter des Landesbetriebes Straßen NRW für Rückfragen zur Verfügung.

Einwendungen gegen die Planung

Einwendungen gegen die Planung können bis zum 10. April bei der Bezirksregierung am Domplatz oder im Stadthaus 3 beim Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung geltend gemacht werden.

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