Website-Icon Wolbeck & Münster

Gericht: Städte genießen keinen Vorzug bei Internetadressen

Das Prinzip "wer zuerst kommt, mahlt zuerst", gilt auch für Städte und Gemeinden, wenn sie ihren Namen als Internetadresse beanspruchen. Das meint wenigstens das Landgericht Osnabrück.

Städte und Gemeinden haben nach einem Urteil des Landgerichts Osnabrück kein besonderes Recht auf den Schutz ihres Namens für Internetadressen. Nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung kommt es vor allem darauf an, wer als erster den Namen für sich beansprucht hat (AZ.: 12 O 3937/04).

Geklagt hatte die Stadt Melle bei Osnabrück, die im Internet unter "www.stadt-melle.de" zu erreichen ist. Die Adresse "www.melle.de" hatte sich zuvor eine Dachsystemfirma aus dem Harz gesichert.

Andere Gerichte haben dies anders gesehen.  

Die mobile Version verlassen