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Gericht: Baugebiet und Straßenausbau Gremmendorfer Weg gehören zusammen

Münster (SMS) Das Erschließungskonzept des Baugebiets Gremmendorfer Weg beruht auf dem Ausbau eben des Gremmendorfer Weges. Diese „zutreffende Tatsache“ hat das Verwaltungsgericht Münster bestätigt und damit wie die Stadtverwaltung den untrennbaren Zusammenhang zwischen dem Straßenausbau und der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans festgestellt.

Verwaltungsgericht bestätigt Rechtsauffassung der Stadt in entscheidenden Punkten

Die Stadtverwaltung hatte gegenüber der Bürgerinitiative „Erhaltet den Gremmendorfer Weg“ auf diese Verknüpfung hingewiesen. Auch im zweiten entscheidenden Punkt teilt das Gericht in seinem Beschluss vom 25. Februar die Rechtsauffassung der Stadt: Falls der Vorhabenträger das Gebiet nicht wie im Vertrag mit der Stadt festgelegt bebauen kann und der Bebauungsplan wieder aufgehoben werden muss, kann das Entschädigungsansprüche gegenüber der Stadt auslösen. Die Stadt „ist befugt, in der Kostenschätzung (zum angestrebten Bürgerbegehren) ihre Rechtsauffassung zu möglichen Schadensersatzansprüchen etwa der Vorhabenträgerin zu vertreten“, so das Gericht.

Hinweis fehlt – Stadt versäumt Information an Bürgerinitiative Gremmendorf

Allerdings vermisst das Gericht in der Mitteilung der Stadt an die Bürgerinitiative den Hinweis auf die Regelung zum Haftungsausschluss im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Darin heißt es: „Für den Fall, dass der Bebauungsplan nicht in Kraft tritt oder aufgehoben wird, können Ansprüche gegen die Stadt nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass sich die Nichtigkeit des Bebauungsplans im Verlaufe oder als Ergebnis eines gerichtlichen Streitverfahrens herausstellt“. Diese Klausel hätte die Stadt nach Auffassung des Gerichts im Zusammenhang mit möglichen Entschädigungsansprüchen nennen müssen. Zugleich darf sie aber durchaus ihre Rechtsauffassung vertreten, dass der Haftungsausschluss nicht gilt, wenn der Bebauungsplan in Folge eines Bürgerbegehrens aufgehoben wird.

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