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Forderungssicherungsgesetz: Abschlagszahlungen sind erlaubt

Wirtschaft/Forderungen sichern. Das neue Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) stellt sicher, dass Unternehmen, die über einen längeren Zeitraum Werkleistungen erbringen, von ihren Kunden Abschlagszahlungen fordern können.

Die Höhe der Abschlagszahlung richtet sich nach dem Wertzuwachs, den die Kunden durch die Werkleistung erlangt haben, etwa durch Erwerb von Eigentum an einem Teilwerk oder Baustoffe oder Bauteile, die angeliefert oder angefertigt wurden.

 Subunternehmer gegenüber dem Hauptauftragnehmer gestärkt: Zahlungsanspruch entsteht früher

Auch die Stellung des Subunternehmers gegenüber dem Hauptauftragnehmer wird verbessert. Künftig gilt, dass ein Zahlungsanspruch bereits bei Abnahme des Bauherrn gegenüber dem Generalunternehmer entsteht.

Weitere Informationen zu Abschlagszahlungen und Forderungssicherungsgesetz: Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet, http://www.gesetze-im-internet.de

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