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Förderung von LED-Beleuchtungen noch bis zum 30.04.2015 möglich

Die Bundesregierung hat das Förderprogramm für die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen von Unternehmen in LED-Lichttechnologie verlängert. Hintergrund ist, daß Lampen mit Schadstoffen nach und nach aufgrund von EU-Richtlinien vom Markt genommen werden sollen und dafür das nächste Leuchtmittelverbot im April 2015 in Kraft tritt. Dann werden die so genannten HQL-Lampen (Quecksilberdampflampen) verboten.

Um Unternehmen einen Anreiz zu geben, vor Inkrafttreten der Verbote umzurüsten und Energie einzusparen, gibt es das Förderprogramm für Querschnittstechnologien, in dem die LED-Technik eingebunden wurde. Die zuständige Behörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit der Maßnahme bzw. dem Umbau kann vor Genehmigung, sofort nach Antragstellung begonnen werden.

Die Zuwendung für die Umstellung der Beleuchtung auf LED beträgt 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen von bis 250 Mitarbeitern, was bei einer Förderbemessungsgrenze von 30.000 Euro = 6.000 Euro maximalen Förderbetrag und 10 % der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen ausmachen kann.

Die Förderung bezieht sich auf die Umrüstung kompletter stationärer Beleuchtungssysteme (-anlagen) auf LED-Technik. Die gesamte Anschlussleistung der neu installierten LED-Beleuchtung muss mindestens 500 Watt betragen. Dabei ist ein kompletter Austausch der Leuchte erforderlich. Nicht mehr förderfähig ist der Einbau eines LED-Leuchtmittels in eine Bestandsleuchte (LED-Retrofit).

Die genauen Förderrichtlinien sowie Antragsunterlagen können an LED-Beleuchtung Interessierte  gemeinsa mit  dem Berater Dr. Stefan Borchert erarbeiten (Telefon 02597/ 9399 850 für Beratungstermin). Für erste Informationen folgenden Sie dem Link zu seiner Finanzierungs- und Fördermittelberatung: http://www.dbuc.de/finanzierung-rating-beratung.html

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