Förderprogramm: „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“

Münster. Mit dem Programm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ fördert das Bundesfamilienministerium Unternehmen, die für die Kleinkinder ihrer Beschäftigten neue Plätze in Kindertageseinrichtungen schaffen. Für das Programm stehen bis Ende 2011 insgesamt 50 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

Kooperation zwischen den Unternehmen und den Trägern der Betreuungseinrichtungen

Das Förderprogramm setzt auf die Kooperation zwischen den Unternehmen und den Trägern der Betreuungseinrichtungen: Die Unternehmen beteiligen sich an der Finanzierung der neuen Plätze für die Beschäftigtenkinder, die Träger stellen diese Plätze in ihren Einrichtungen zur Verfügung. Antragsteller und Empfänger der Fördermittel sind die Träger der Kinderbetreuungseinrichtung oder die Betriebe selbst, wenn sie der Träger sind.

Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt und beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro pro Platz und Jahr. Sie wird während der Laufzeit des Programms für die Dauer von bis zu zwei Jahren gewährt.

Weitere Informationen unter http://www.erfolgsfaktor-familie.de/default.asp?id=348 sowie durch Günter Klemm, Tel. 0251 68642-90, mailto:klemm@wfm-muenster.de