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Förderkredit-Programme: Schufa-Auskunft bei Beantragung

Ab 1. März 2009 gilt: Gründer, Freiberufler, Kleingewerbetreibende, natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten, und Gesellschafter einer GbR müssen ab dem 2.Quartal 2009 für die folgenden Kredit-Programme eine Schufa-Auskunft vorlegen:
KfW-Unternehmerkredit mit Haftungsfreistellung, Unternehmerkapital ERP-Kapital für Gründung, Unternehmerkapital KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen und ERP-Innovationsprogramm.
Weitere Informationen: Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Günter Klemm, Tel. 0251 68642-90, klemm@wfm-muenster.de

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