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FMO: Flughafen–Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Flughafen Münster-Osnabrück. Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das Verfahren zum Ausbau des Flughafens Münster/Osnabrück an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz:

FMO: Polenz zum Flughafen–Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

„Der Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) ist der einzige internationale Verkehrsflughafen in Westfalen. Er hat für die wirtschaftliche Entwicklung der Region eine zentrale Bedeutung. Der geplante Ausbau soll den FMO weiter stärken und den Flughafen konkurrenzfähig halten.

Dies muss im erneuten Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) mit Hilfe der regionalen Wirtschaft noch besser dargelegt werden. Darauf müssen sich alle, die bisher den Ausbau unterstützt haben, jetzt konzentrieren.

Dass die Grünen, die immer gegen den Flughafen waren, jetzt die Ausbaubeschlüsse in den Räten kippen wollen, um eine erneute Verhandlung vor dem OVG unmöglich zu machen, überrascht nicht. Die Frage ist, ob die SPD an ihrer bisherigen Haltung für einen FMO-Ausbau festhält. Es fällt auf, dass ihr OB-Kandidat Heuer ausgerechnet jetzt lauthals verkündet, er sehe die Chancen für eine Verlängerung der Startbahn sehr skeptisch.

Kritisiert grüne Reaktion auf Flughafen–Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Wird hier in vorauseilendem Koalitionsgehorsam das Umfallen der SPD vorbereitet? Die Politik darf jetzt nicht wackeln, sonst wird der Verzögerungsschaden auch noch durch einen hausgemachten Vertrauensschaden vergrößert, der sich negativ auf die Entwicklung des Gewerbegebiets am FMFMO: Flughafen–Urteil des BundesverwaltungsgerichtsO auswirken könnte.“

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