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Flüchtlingskinder besuchen regelmäßig Schule

Münster.- Nach dem Gesetz ist es eine Pflicht, den Betroffenen hat diese Pflicht ein verbrieftes Recht gebracht: Seit Beginn des Schuljahres ist der Schulbesuch auch für Kinder von Flüchtlingen obligatorisch. Ausländerbeirats-Vorsitzender Spyros Marinos und die Mitarbeiter des städtischen Sozialamtes begrüßen das ausdrücklich. Marinos: "Die Gesetzesänderung war überfällig."

In Münster schon vor Inkrafttreten der Schulpflicht gängige Praxis
Die Schulpflicht für Flüchtlingskinder bestätige die bisherige münstersche Praxis, erläuterte Sozialamtsleiter Michael Willamowski bei einer Besichtigung der Flüchtlingsunterkunft an der Warendorfer Straße in der Nähe des Pulverschuppens. Gemeinsam mit Sozialarbeiter Jürgen Fötsch informierte er den Vorsitzenden des Ausländerbeirates über die Lebensbedingungen der dort untergebrachten Flüchtlinge.

In Münster haben die Kinder schon in der Vergangenheit regelmäßig die Schule besucht. Für den Fall, dass sie unentschuldigt fehlen, gibt es nun Absprachen zwischen den Schulen, dem Schulamt und dem Sozialamt, um den Schulbesuch – notfalls auch mit Sanktionen – sicher zu stellen.

Spyros Marinos begrüßte das ausdrücklich. Er wies darauf hin, dass der Ausländerbeirat schon vor Inkrafttreten der Schulpflicht zugesagt habe, "durch Besuche in Flüchtlingseinrichtungen und bei Bedarf bei Familien mit schulpflichtigen Kindern generell unterstützend zu helfen, dass die betroffenen Kinder die Schule besuchen und zu besseren Abschlüssen kommen".

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