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Faltblatt zu Krankenversicherung für Selbstständige

Münster. Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform zum 1. April 2007 und der damit verbundenen Krankenversicherungspflicht ergibt sich eine neue Rechtslage für Selbstständige. Ein Merkblatt der G.I.B. Landesberatungsgesellschaft informiert über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen. Darüber informiert der monatliche  Informationsdienst der Wirtschaftsförderung Münster GmbH im Newsletter Nr. 04/07, April 2007.

Krankenversicherung für Selbstständige: Gefahr aufgehoben

Bislang konnten viele Selbstständige in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Beiträge für die Krankenversicherung nicht weiter zahlen – mit der Folge, dass Betroffene und ihre familienversicherten Angehörigen den Versicherungsschutz verloren haben oder eine Kündigung drohte. Seit dem 1. April 2007 ist diese Gefahr aufgehoben.
Selbstständige mit geringem Einkommen können zusätzlich von ermäßigten Beiträgen oder Wahltarifen profitieren. Betroffene sollten möglich schnell reagieren. Wer noch nie gesetzlich versichert war, muss spätestens zum 1. Januar 2009 eine private Krankenversicherung abschließen.

Die Kurzinformation „Krankenversicherung für Selbstständige – Neue Rechtslage ab 1. April 2007“ steht als kostenfreies PDF-Dokument im Internet zur Verfügung.
Weitere Informationen und Download: http://sanierungsberatung.gib-nrw.de, http://www.gib.nrw.de/de/news/meldungen/10510703231235291140.htm

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