Europawahl in Münster: Infos für Unionsbürger

Münster.  Nur noch bis Ende dieser Woche können sich Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie in ihrem Heimatland oder in Deutschland wählen möchten. Wenn sie an der Europawahl am 7. Juni in Deutschland teilnehmen möchten, müssen sie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Das teilt das Presse- und Informationsamt der Stadt Münster am 13.05.2009 mit.

Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis sollte am Samstag, 16. Mai, im Wahlamt vorliegen

Die vom Gesetzgeber festgelegte Frist für den entsprechenden Antrag endet am Sonntag, 17. Mai. Deshalb sollte der Antrag möglichst bis Samstag, 16. Mai, im Wahlamt vorliegen. Das Hauptwahlbüro im Stadthaussaal (Eingang vom Platz des Westfälischen Friedens) ist an diesem Tag wie gewohnt von 8 bis 18 Uhr geöffnet.In Nordrhein-Westfalen leben rund 550 000 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger über 18 Jahre, davon sind etwa 257 000 Frauen. Den größten Anteil stellen die italienischen Staatsangehörigen mit etwa 112 600 Personen, gefolgt von rund 102 000 polnischen und 81 000 griechischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern. Rund 25 500 Personen gehören den Geburtsjahrgängen 1987 bis 1991 an und können damit erstmals an einer Europawahl teilnehmen.