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Erfolgreiche Gründungsversammlung für den „St. Antonius Kapelle Wolbeck e.V.“

Münster-Wolbeck. Die Gründungsversammlung hat die Satzung des „St. Antonius Kapelle Wolbeck e.V.“ verabschiedet, ein Vorstand ist gewählt. Auch der nötigeVorstandsmitglieder des Kapellenbauvereins{mosimage} Baugrund ist fast sicher, wenngleich anders als geplant. Günstige Vorzeichen für den Wiederaufbau der Kapelle hatte es genug gegeben, ganz problemlos verlief die Gründung im Pfarrsaal von St. Nikolaus am Sonntag jedoch nicht.

Grundstücksfrage geklärt – Kanal bereitet Kopfzerbrechen

Bereits bekannt war, dass die Stadt Münster zum Verkauf des fraglichen Grundstückes bereit ist. Die Probleme der letzten Wochen lagen unter der Erde, berichtete Pfarrer Dr. Siegfried Kleymann: Unter einem Teil der zunächst vorgesehenen Baufläche liegt ein städtischer Regenwasser-Kanal. Der darf nicht überbaut werden. Eine Verlegung des Kanals wäre zwar möglich, aber die Kosten wären sehr hoch, fand der Kirchenvorstand. Nun kam eine Nachbarin dem Ansinnen entgegen und stellte einen Teil ihres Grundstücks zur Verfügung. Der Bauplatz ist damit etwas verschoben. Den günstigen Bedingungen zum Trotz zeigte sich Kleymann nicht sicher, ob an diesem Sonntag auch schon ein Vorstand würde gewählt werden können. Das erste Ziel war, eine Satzung für den zu gründenden Verein zu verabschieden. Der vorliegende und an alle drei Dutzend Anwesende verteilte Vorschlag war bereits mit dem Amtsgericht und dem Generalvikariat abgestimmt. Zweck des Vereins sind  Errichtung, Betrieb und Unterhalt „einer Kapelle zum Zwecke des persönlichen oder gemeinsamen Gebets“.

Vorstand des Kapellenbau-Vereins

{mosimage}Der Vorstand tritt mit Wilhelm Runtenberg als 1. Vorsitzenden an, 2. Vorsitzender ist Willi Osthues. Daniel Baumeister erklärte sich bereit, Kassierer zu werden, Alfons Gernholt Schriftführer. Die vier Beisitzer wurden Gerald Plenter, Martin Schulz und Michael Meinel sowie in Abwesenheit Alfons Natrup. Ob jemand Vorsitzender werden wollte, stand trotz einer „Murmelpause“ eine ganze Weile nicht fest. Doch viele zeigten ihre Bereitschaft, „im zweiten Glied“ mitzuarbeiten. Da erklärte sich Runtenberg bereit. Die Versammlung stimmte allen einstimmig zu.

Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Diese Ergänzung und kleinere Änderungen beschloss die Gründungsversammlung. Institutionelles Mitglied des Vorstands ist der Pfarrer von St. Nikolaus. Ihm steht ein Vetorecht über die die Nutzung der Kapelle zu. Pfarrer Kleymann erklärte im Blick, trotz seiner Versetzung nach Münster Mitglied des Vereins sein zu wollen. Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden.

Finanzierung und Gestaltung

Neben der Aufbringung der Geldmittel für den Bau steht der Verein vor der Aufgabe, sich auf ein Gestaltungsprinzip für die Kapelle zu verständigen. Geschlossen stimmte die Versammlung dafür, den Kirchenvorstand um den Ankauf des städtischen Grundstücks zu bitten.

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