Entwicklungsperspektiven für Biogasanlagen diskutieren

Zuletzt aktualisiert 6. November 2020 (zuerst 28. Januar 2015).


Podiumsdiskussion am Dienstag, 3. Februar, im Schulzentrum Wolbeck

Münster (SMS). Zehn Biogasanlagen gibt es zurzeit im Stadtgebiet Münster. Außerdem sind zwei Satelliten-Blockheizkraftwerke in Betrieb. Eine weitere Anlage ist genehmigt, aber noch nicht errichtet worden. Die Entwicklungsperspektiven für Biogasanlagen in Münster sind Thema einer Podiumsdiskussion, zu der das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung einlädt. Die Veranstaltung beginnt am Dienstag, 3. Februar, um 18 Uhr im Pädagogischen Zentrum des Schulzentrums Wolbeck, Von-Holte-Straße 56.

Auf dem Podium diskutieren: Ulrich Drochner, Regionalreferent West (Düsseldorf) des Fachverbands Biogas e. V., Dr. Joachim Matthias, Landwirtschaftskammer NRW, Münster, Henrik Lütke Brintrup, Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e. V. (WLV) und Dr. Michael Harengerd, Biologische Station Münster, als Vertreter der Umweltverbände im Regionalrat des Münsterlandes. Die Moderation übernimmt Helga Bennink, Vorsitzende des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen des Rates der Stadt Münster.

Seit einiger Zeit gibt es in der Landwirtschaft Bestrebungen, einzelne der bestehenden Biogasanlagen weiter auszubauen. Damit würden die Anlagen allerdings die Schwelle überschreiten, die im Außenbereich allgemein zulässig ist. Der Rat der Stadt Münster hat im Juli 2013 beschlossen, dass im Außenbereich grundsätzlich nur solche Biogasanlagen errichtet und betrieben werden sollen, die nach dem Baugesetzbuch als privilegierte Anlagen gelten. Es gibt aber auch Ausnahmen: Biogasanlagen, die eine größere Leistungskapazität haben, können nach einer genauen Prüfung des Einzelfalls errichtet und betrieben werden, wenn sie überwiegend Wirtschaftsdünger wie Gülle und Mist verwenden. Die in geringerem Umfang verwendete Biomasse (z. B. Mais) muss ausschließlich auf landwirtschaftlichen Flächen in der  Nachbarschaft angebaut werden. Darüber hinaus soll die anfallende Wärme vollständig dort genutzt werden, wo sie entsteht. Für die Genehmigung einer solchen großen Biogasanlage muss in jedem Fall der Flächennutzungsplan geändert werden und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan muss aufgestellt werden.

Vor diesem Hintergrund erörtern die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Podiumsdiskussion die Errichtung und Nutzung von Biogasanlagen im Stadtgebiet Münster.