Entsorgung von Corona-Abfällen

AWM: Alle Abfälle aus Quarantäne-Haushalten gehören in den Restabfall

Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) informieren, dass kontaminierte Abfälle aus Privathaushalten grundsätzlich über die Restabfalltonne zu entsorgen sind. Je nach Herkunftsbereich gibt es bei der Entsorgung Unterschiede.

Quarantäne-Haushalte

Für Corona-Quarantäne-Haushalte gilt, dass Abfälle über die jeweils vorhandene Restabfalltonne zu entsorgen sind. Das Besondere: Im Quarantäne-Fall betrifft das nicht nur Abfälle wie Taschentücher, Schutzkleidung, Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen, sondern auch Abfälle, die normalerweise getrennt erfasst werden wie Wertstoffe, Verpackungen und Küchenabfälle. Spitze und scharfe Gegenstände sollen zudem grundsätzlich in einem bruchsicheren Einwegbehälter verpackt werden.

Die kontaminierten Abfälle sind in stabilen Abfallsäcken zu sammeln und sind fest zu verschließen. Altglas und Pfandflaschen sowie Elektroaltgeräte, Altbatterien und andere schadstoffhaltige Abfälle dürfen nicht über die Restabfalltonnen entsorgt werden. Diese Abfälle sollten bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt gesammelt und danach am Recyclinghof abgegeben oder über die entsprechenden Sammelcontainer entsorgt werden. Nach Aufhebung der Quarantäne sind alle Abfallfraktionen wieder getrennt in den entsprechenden Behältern zu sammeln.

Corona-bezogene Abfälle aus privaten Haushalten

Medizinische Masken sowie FFP2-Masken gehören wie Einweghandschuhe und Corona-Selbsttests in einem separaten und gut verschließbaren Plastikbeutel in den Restabfall.

Auch wenn man es aufgrund der Beschaffenheit der Masken vermuten könnte: Das Material lässt sich nicht recyceln und auch aus hygienischen Gründen dürfen sie auf keinen Fall über die Papiertonne entsorgt werden. Auch sollten Schutzmasken nicht in der Toilette hinuntergespült werden. Sie lösen sich nicht auf und können so in der Kanalisation das Abwassersystem verstopfen.

Schulen, Privatunternehmen (Corona-Test-Abfälle)

Die anfallenden Abfälle durch Corona-Tests in Schulen und Privatunternehmen sowie in Arztpraxen und Apotheken, die unter der Kleinmengenregelung nach § 5GewAbfV fallen, sind wie bei privaten Haushalten in einem stabilen, fest verschlossenen Abfallbeutel über den Restabfall zu entsorgen.

Der AWM-Kundenservice hilft bei Rückfragen unter Tel. 0251/605253 weiter.

Für Kliniken und Impfzentren gelten andere Regeln. Bei Fragen dazu wenden Sie sich an den Kundenservice Vertrieb unter Tel. 0251/605252.