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Energiepass: Das nützt er wirklich

München, 21.02.2008 – Der Energiepass wird für Altbauten zum 1. Juli 2008 Pflicht, wenn man Haus oder Wohnung verkaufen oder vermieten will; ab 2009 gilt er für Gebäude, die nach 1965 hergestellt worden sind.

Pass soll ein Gütesiegel sein für Häuser sowie deren Wärmeschutz und Heiztechnik

Der Pass soll ein Gütesiegel werden für Häuser sowie deren Wärmeschutz und Heiztechnik. Mit ihm können Eigentümer erkennen, wo Energie verschleudert wird und wie sie die Betriebskosten günstig senken können, so die Bau- und Wohnzeitschrift DAS HAUS in ihrer aktuellen Ausgabe 03/08.

Mieter können leicht feststellen, was an Nebenkosten auf sie zukommt, und Käufern erleichtert er die Einschätzung, ob der Kaufpreis stimmt.

Der Eigentümer muss den Energiepass auf Verlangen vorzeigen, wenn der Nutzer beim Vermieten oder Verkaufen wechselt. Macht er das nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Durfte ein abgewiesener und enttäuschter Mietinteressent den Pass nicht sehen, könnte er das zum Beispiel beim Bauamt anzeigen. Solch ein Gesetzesverstoß kann mit Geldbußen bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

Fördergelder in Anspruch nehmen

Will man Fördergelder in Anspruch nehmen, sollte man darauf achten, dass der Fachmann antragsberechtigt ist (z. B. bei KfW oder BAFA). Im Interesse des Eigentümers muss die Beratung firmen- und produktneutral sein. Doch Vorsicht: Der Begriff "Energieberater" ist nicht geschützt, die Honorare sind nicht festgelegt. Daher rät DAS HAUS, genau auszuhandeln und zu fixieren, welche Leistung geliefert wird.

Energiepass in zwei Versionen

Den Energiepass gibt es in zwei Versionen: Der Verbrauchs-Ausweis ist ein simpler Nachweis über das Verhalten der Bewohner; der Bedarfs-Pass taugt als Renovieranleitung. Der Verbrauchs-Ausweis kostet meist um die 30 bis 50 Euro. Am besten ist, man sammelt die Daten selbst: Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre und die verbrauchte Warmwassermenge (sonst wird pauschaliert), Wohnfläche und Nutzfläche, Baujahr, Leerstandszeiten etcetera. Anhand dieser Daten ermittelt der Berater den Kennwert des Hauses.

Bedarfs-Pass

Der Bedarfs-Pass ist aufwändiger und aussagekräftiger, daher auch teurer (200 bis 1000 Euro). Die Kosten trägt der Eigentümer, er darf sie nicht auf die Mieter umlegen, dafür aber steuerlich als Werbungskosten ansetzen. Der Fachmann schaut sich Gebäude, Technik, Bauteile und Baustoffe genau an. Zusätzlich werden individuelle Maßnahmen mit Varianten aufgelistet.

Weitere Informationen zum Thema Energiepass finden Sie in der aktuellen Ausgabe 03/08 von DAS HAUS (ab heute im Handel) oder unter www.haus.de/energiepass.

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