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Elterngeld: Honorar für frühere Arbeit darf nicht angerechnet werden

(mediafon, 4.6.09) Bezieht ein Selbstständiger Elterngeld und erhält er während dieser Zeit Honorare für eine Arbeit, die er schon vor dem Elterngeldbezug geleistet hat, so dürfen diese Honorare nicht auf das Elterngeld angerechnet werden.
Das Sozialgericht München das dieses entschied, hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung seines Urteils die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen. 

Details unter: http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=4a27d93f2ccbe&akt=news_allgemein

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