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Ein bisschen Kuchen und ein Polizei-Einsatz

Ein bisschen Kuchen und ein Polizei-Einsatz 41

Sonntägliche Bilder u.a. vom Lebensmittel-Einzelhandel in Wolbeck und Angelmodde. Fotos: A. Hasenkamp.

Münster-Südost. Der Lebensmittel-Einzelhandel hatte am Sonntag geschlossen, wie es auch im Gegensatz zu einigen früheren Meldungen angekündigt war. Geöffnet hatte, wie üblich, der Bäcker im Edeka; eine kleine Schlange bildet sich vorübergehend gegen 13 Uhr – aber das lag an den großzügigen Abständen, die die Einkaufenden wahrten. Einer macht einen Herrn darauf aufmerksam, doch bitte nicht in der Tür stehen zu bleiben, die zugleich Eingang und Ausgang ist. Die Stimmung ist gelassen und freundlich; man wolle etwas Kuchen kaufen, zum Kaffeetrinken. Das Backhaus Frede teilt mit, man schließe jetzt samstags und sonntags schon um 13 Uhr

Bei Ansonsten bietet sich bei fast allen Einzelhandelsläden in Wolbeck und Angelmodde das gleiche Bild. Geschlossen, an den Türen Plakate ähnlichen Inhaltes: Es gelten normale Öffnungszeiten, man bitte um Abstand und möglichst um kontaktloses Bezahlen, Einkäufe in handelsüblichen oder den Haushaltsbedarf entsprechenden Mengen. Bei einem Geschäft wird man präziser: Weizenmehl gebe es maximal drei Kilogramm pro Kunde, bestimmte Eintöpfe maximal sechs Stück. Etwas komisch wirkt der Text: „Aus aktuellem Anlass bitten wir Sie, auf das Händeschütteln zu verzichten.“

Keinerlei Aushang zum Thema Corona-Virus findet sich beim REWE am Albersloher Weg. Wer etwa noch am Samstag unterwegs war, konnte sehen, dass zum Schutz des Kassenpersonals während der Corona-Krise transparente Plexiglas-Schirme installiert worden waren, wenigstens beim Lidl.

Viele Menschen sind unterwegs, aber allein, zu zweit oder dem Anschein nach als Familie. An einer Tischtennisplatte auf dem Schulhof der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule in Angelmodde-West versammeln sich erst vier, dann fünf der neun Jugendlichen. Die Polizei erhält einen Hinweis, ist wenige Minuten später vor Ort und spricht die Jugendlichen auf die Corona-Krise an. Die Gruppe löst sich auf, kurz darauf stehen einige von ihnen auf dem Bürgersteig, andere wandern zu dritt den Albersloher Weg entlang.

Die Sonntagsöffnung

Die Sonntagsöffnung erlaubt hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit seiner Verordnung zum Schutz
vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO)  vom 22. März 2020.

Der § 6 lautet:
„Sonntagsöffnung
Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste sowie Geschäfte des Großhandels dürfen über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr öffnen; dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag. Apotheken dürfen an Sonn- und Feiertagen generell öffnen.“

 

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