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Eigentumsförderung für Familien: Neue Richtlinien für Darlehen

Münster. Seit Februar gelten neue Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum durch das Land NRW. Das Amt für Wohnungswesen der Stadt hat die wesentlichen Punkte in einem Faltblatt zusammengefasst. „Erheblich verbessert haben sich die Förderbedingungen für Familien, die sich den Traum vom Eigenheim oder einer Eigentumswohnung in Münster erfüllen wollen“, so Ralf Bragard, der Leiter der zuständigen Fachstelle im Wohnungsamt.

Neue Richtlinien für zinslose und zinsgünstige Darlehen

Familien können jetzt in der Regel 10 000 Euro höhere Förderdarlehen erhalten, wenn das Haus oder die Wohnung die Energiespar-Anforderungen eines „KfW60-Hauses“ erfüllt.

Zum Beispiel bekommt eine Familie mit zwei Kindern im Fördermodell A (Jahresbruttoeinkommen bis 44 650 Euro) ein zinsloses Darlehen von 122 000 Euro. Auch für Haushalte mit höheren Einkünften ist noch eine Förderung möglich. So kann etwa eine dreiköpfige Familie mit einem Jahreseinkommen bis 51 760 Euro im Fördermodell B noch ein Darlehen von 85 000 Euro mit zwei Prozent Zinsen erhalten.

Wohnungsamt bewilligte 2008 über 15 Mio Euro

Im vergangenen Jahr haben in Münster 179 Haushalte ein Darlehen zur Eigentumsförderung in Anspruch genommen. Das Wohnungsamt bewilligte dafür insgesamt 15,1 Mio Euro. „Vielen ist überhaupt nicht bekannt, dass sie einen Anspruch auf diese günstigen Finanzierungsmittel haben“, so Ralf Bragard. Er rät allen, die selbst genutztes Wohneigentum bauen oder erwerben wollen, sich unbedingt vorab im Wohnungsamt zu informieren, ob ihnen eine Förderung zusteht.

Das neue Infoblatt liegt an folgenden Stellen aus: Wohnungsamt im Stadthaus 2 (Eingang Südstraße), Münster-Information im Stadthaus 1 und Kundenzentrum Stadthaus 3. Außerdem kann es online aus dem Stadtnetz abgerufen werden: www.muenster.de/stadt/wohnungsamt (Rubrik „Publikationen“). Telefonisch ist das Wohnungsamt unter der Nummer 4 92-64 02 erreichbar.

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