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Eigenheimzulage: Altersgrenze für Kinderzulage wieder heraufgesetzt

24.12.2008 Gute Nachricht für Eltern, die für eine selbst genutzte Immobilie noch die Eigenheimzulage erhalten: Die Kinderzulage zur Eigenheimzulage wird künftig wieder bis zum 27. Lebensjahr des Kindes ausbezahlt. Wer Anspruch auf die Eigenheimzulage hat, müsse dafür nur einen formlosen Antrag beim Finanzamt stellen.

Kinderzulage: Altersgrenze wieder erhöht

Das teilt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin mit. Die Kinderzulage beträgt 800 Euro. Mit dem Jahressteuergesetz 2009 hebt der Gesetzgeber die Absenkung der Altersgrenze auf das 25. Lebensjahr auf. Wenn das Kind Wehr- oder Zivildienst geleistet hat, verlängert sich der Anspruch auf Kinderzulage sogar um diese Zeit über das 27. Lebensjahr hinaus. 

Hintergrund: Bauherren und Immobilienkäufer konnten bis 2005 eine Förderung für die eigenen vier Wände beantragen – die Eigenheimzulage. Mit der Zulage wurde die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum in Deutschland gefördert.Die Eigenheimzulage ist bis heute eine der größten deutschen staatlichen Subventionen. Sie besteht aus einer Grundförderung von einem Prozent der Anschaffungskosten (maximal 1.250 Euro pro Jahr) und einer Zulage für alle Kinder mit Kindergeldanspruch in Höhe von jährlich 800 Euro. Der Förderzeitraum beträgt acht Jahre.

Anfang 2007 wurde das Alter für den Kindergeldbezug von 27 auf 25 Jahre gesenkt. Dies sollte ursprünglich auch für die Gewährung der Eigenheimzulage gelten.Das Jahressteuergesetz 2009 sieht nun vor, diese Regelung für die Eigenheimzulage unberücksichtigt zu lassen und die Kinderzulage bis zum 27. Lebensjahr weiter zu gewähren. Voraussetzung ist, dass die Sprösslinge sich noch in der Ausbildung befinden und höchstens Einkünfte von 7.680 Euro jährlich haben.Der Allfinanzdienstleister  Klein weist darauf hin, dass Einkünfte über der Grenze von 7.680 Euro durch Werbungskosten, die für die Ausbildung anfallen, gemindert werden können. So seien beispielsweise Arbeitsmittel, Fachbücher, Fahrtkosten und Wochenendheimfahrten steuerlich absetzbar.

 

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