Die Zweitstimme ist die wichtigere – auch am 18. September

Bei der Bundestagswahl am kommenden Sonntag hat jeder Wähler wieder zwei Stimmen: die Erststimme für den Wahlkreiskandidaten und die Zweitstimme für die Landesliste der Parteien. Für die Sitzverteilung im Bundestag entscheidend ist dabei die Zweitstimme, somit die eindeutig wichtigere von beiden – die FDP weiß, warum sie wie schon so oft auch jetzt um die Zweitstimme anhält, auch auf Plakaten in Münster-Südost oder Albersloh. Bundeswahlleiter Johann Hahlen erläuterte am Dienstag in Wiesbaden noch einmal die maßgeblichen Bestimmungen für die Bundestagswahl.

Die Erststimme auf der linken, schwarzgedruckten Hälfte des Stimmzettels entscheidet allein über die Wahl des Direktkandidaten im Wahlkreis, der mit einfacher Mehrheit bestimmt wird. Die Zweitstimme auf der rechten, blaugedruckten Hälfte ist die eigentliche Parteienstimme. Denn über die Stärke der Fraktionen im Deutschen Bundestag entscheiden grundsätzlich diese für die Landeslisten insgesamt in Deutschland abgegebenen Stimmen: Alle 598 Sitze werden im Verhältnis der Zweitstimmen auf die Parteien verteilt. Die jeweils gewonnenen Direktmandate werden auf dieses Kontingent angerechnet. Unberücksichtigt bei der Sitzverteilung bleiben Parteien, die weder wenigstens fünf Prozent der Zweitstimmen im Bundesgebiet erhalten noch drei Wahlkreismandate direkt erringen.

Wie der Bundeswahlleiter erläuterte, enthält der Stimmzettel daher den Hinweis, dass die Zweitstimme die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien ist. «Dieser Hinweis soll dem Wähler im Augenblick der Wahlhandlung nochmals schlaglichtartig die Bedeutung seiner Zweitstimme deutlich machen», heißt es in der Pressemitteilung vom Dienstag. Eine weitergehende Unterrichtung des Wählers auf dem Stimmzettel über alle Besonderheiten des Wahlrechts habe die Bundeswahlordnung nicht vorgesehen.

Vom Grundsatz, dass die Zweitstimme die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze im Bundestag ist, weicht das Wahlrecht nur in einem Ausnahmefall ab: wenn für eine Partei Überhangmandate entstehen, sie also in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr dort nach dem Zweitstimmenergebnis insgesamt Sitze zustehen. In diesen Fällen verbleiben der jeweiligen Partei alle Wahlkreissitze, so dass in dem Fall doch auch die Erststimme das Stärkeverhältnis zwischen den im Bundestag vertretenen Parteien mitbestimmt. Die Gesamtzahl der Sitze im Deutschen Bundestag erhöht sich um die Zahl dieser Überhangmandate.

Die Erst- und Zweitstimme müssen aber nicht derselben Partei gegeben werden. Das so genannte Stimmensplitting, dass also die Erststimme dem Kandidaten einer anderen Partei gegeben wird als die Zweitstimme, ist vor allem bei den Wählern kleinerer Parteien beliebt. Denn die Chance auf ein Direktmandat haben in aller Regel nur die großen Parteien. Bei der letzten Bundestagswahl errangen SPD, CDU und CSU die übergroße Mehrheit der Wahlkreise, nur in zweien war die PDS sowie in einem die Grünen erfolgreich. Allerdings erhofft sich diesmal die Linkspartei vor allem in Ostdeutschland mehr Direktmandate.

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