Website-Icon Wolbeck & Münster

Corona: Weiterhin starker Anstieg der Infektionen in Münster

Corona-Aushang: Schnutenpulli antrekken - es geht auch mit Plattdeutsch.

Corona-Aushang: Schnutenpulli antrekken - es geht auch mit Plattdeutsch.

Stadt Münster erlässt am Sonntag zweite Allgemeinverfügung

Auch der 50er Grenzwert ist überschritten: Die 7-Tage-Inzidenz in Münster liegt laut Erhebungen des Landeszentrums Gesundheit nun bei 62,2 Fällen je 100.000 Einwohnenden. Entsprechend hat die Stadt Münster heute eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die am Dienstagmorgen um 0 Uhr in Kraft treten wird. Für das Gebiet der Stadt Münster wird in der Allgemeinverfügung das Erreichen der Gefährdungsstufe 2 gemäß Coronaschutzverordnung des Landes festgestellt. 

 Damit treten folgende zusätzliche Regelungen in Kraft: 

Darüber hinaus besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für die nachfolgend aufgeführten Straßen und Plätze im Zeitraum von 8 bis 20 Uhr:

             einschließlich Picassoplatz und Adolph-Kolping-Platz

Außerdem gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für die nachfolgend aufgeführten Straßen und Plätze im Zeitraum von 20 bis 5 Uhr:

Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt grundsätzlich für alle Personen, die die aufgeführten Straßen und Plätze nutzen. Ausnahmen von der Verpflichtung ergeben sich aus der Regelung des § 2 Absatz 3 der Coronaschutzverordnung (Kinder, Befreiung aus medizinischen Gründen etc.). Die Maskenpflicht entfällt für Radfahrende in den für den Radverkehr zugelassenen Bereichen während der Fahrt.

Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer: „Alle Maßnahmen dienen der Reduzierung von Kontakten und dem Infektionsschutz. Dies kann und sollte jeder in seinem privaten Umfeld durch Eigenverantwortung und Rücksichtnahme entsprechend ergänzen. Ich gehe außerdem davon aus, dass die Stadt Münster im Laufe der Woche weitere Maßnahmen festlegen wird.“

Die Allgemeinverfügung kann erst wieder außer Kraft gesetzt werden, nachdem der jeweilige Grenzwert über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

Eine grafische Anzeige der Einkaufsstraßen mit Maskenpflicht sind wie die Coronaschutzverordnung und die aktuelle Allgemeinverfügung zu finden unter

www.muenster.de/corona

Die mobile Version verlassen