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Corona: Maskenpflicht in der Innenstadt von Münster ab Freitag

Karte der Innenstadt von Münster mit Bereichen mit Maskenpflicht, 2021

Karte der Innenstadt von Münster mit Bereichen mit Maskenpflicht, 2021

Stadt Münster bringt Allgemeinverfügung auf den Weg / Steigende Infektionszahlen

Münster (SMS). Ab Freitag (26. November 2021) gilt in der Innenstadt Münsters eine Maskenpflicht. Die Stadt Münster hat aufgrund weiterhin steigender Infektionszahlen eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Damit ist zwischen 10 und 22 Uhr in allen zentralen Fußgängerzonen und deren Seitenstraßen bis einschließlich Bahnhofsumfeld eine medizinische Maske zu tragen. Eine Maskenpflicht besteht ebenso mittwochs und samstags zwischen 7 und 14.30 Uhr beim Wochenmarkt auf dem Domplatz.

Weihnachtsmärkte ohnehin schon mit 2G – jetzt mit Maskenpflicht

„Auf den Weihnachtsmärkten – hier gilt ja eine 2G-Regelung – tragen bereits viele Besucherinnen und Besucher freiwillig eine Maske zum Eigen- und Fremdschutz. Um diesen zusätzlichen Schutz aber auch in anderen Bereichen der Innenstadt zu gewährleisten, führen wir wieder eine allgemeine Maskenpflicht ein“, sagt Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer. Mit dieser Maßnahme erhöhen wir das Sicherheitsniveau. Gleichzeitig weise ich noch einmal darauf hin, dass das Einhalten der Abstände hier wie in anderen Lebensbereichen einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leistet.“ Kurzfristig werden in den betreffenden Bereichen Hinweisschilder aufgestellt. Für Radfahrende entfällt diese Maskenpflicht während der Fahrt in den dafür zugelassenen Bereichen.

Für den Verzehr von Speisen und Getränken kann die Maske abgelegt werden, dies gilt jedoch nicht im unmittelbaren Umfeld von Verzehrständen auf den Weihnachtsmärkten. Hier müssen nun Bereiche außerhalb der Veranstaltungsflächen angesteuert werden; die nötigen Abstände sind vor Ort kenntlich gemacht. Bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht droht ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro.

Maskenpflicht auf Straßen und Plätzen in Münster

Die Maskenpflicht gilt für folgende Straßen und Plätze:
Prinzipalmarkt, Lambertikirchplatz, Michaelisplatz, Rothenburg, Königsstraße (zwischen Marievengasse und Rothenburg) einschließlich Picassoplatz und Adolph-Kolping-Platz, Hötteweg, Marievengasse, Ludgeristraße (zwischen Verspoel und Klemensstraße), Salzstraße (im Bereich der Fußgängerzone), Bolandsgasse, Julius-Voos-Gasse, Windthorststraße, Stubengasse, Heinrich-Brüning-Straße, Syndikatplatz, Platz des Westfälischen Friedens, Syndikatgasse, Gruetgasse, Klemensstraße, Klarissengasse, Beginengasse, Drubbel (zwischen Prinzipalmarkt und Alter Fischmarkt), Alter Fischmarkt, Bült (Alter Fischmarkt bis Kirchherrngasse), Kirchherrngasse, Alter Steinweg (Kirchherrngasse bis Alter Fischmarkt), Roggenmarkt, Aegidiimarkt, Aegidiistraße (Lütke-Gasse bis Rothenburg), Harsewinkelplatz, Harsewinkelgasse, Überwasserkirchplatz, Spiegelturm, Pferdegasse, Spiekerhof, Horsteberg, Domplatz, Geisbergweg, Asche, Bergstraße (von Bogenstraße bis An der Apostelkirche), Domgasse, Kiepenkerl-Weihnachtsdorf, Wegesende, Rathausplatz, Bogenstraße, Bahnhofstraße (Windthorststraße bis Urbanstraße), Berliner Platz.

Die Allgemeinverfügung sowie ein Lageplan mit den Bereichen, in denen die Maskenpflicht gilt, ist zu finden im städtischen Webportal unter: www.muenster.de/corona_aktuell

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