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Corona: Jahrgänge 1950 und 1951 impfberechtigt

Münster (SMS). Und die nächsten Jahrgänge können sich auf ihren Impftermin vorbereiten: Das Land NRW hat am Dienstagmorgen die Kommunen und Kreise informiert, dass nun auch den Jahrgängen 1950 und 1951 ein Impfangebot unterbreitet werden kann.

Personen der genannten Jahrgänge – also alle zwischen dem 1. Januar 1950 und dem 31. Dezember 1951 Geborenen – sind ab dem 23. April (täglich von 8 bis 22 Uhr) für die Buchung über das Online-Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) freigeschaltet: Unter www.116117.de und unter der KVWL-Hotline (0800) 116 117 02 erhalten sie nun die Möglichkeit, sich eine Schutzimpfung gegen eine schwere Covid-Erkrankung zu sichern. Auch Paarbuchungen sind in den Altersgruppen weiterhin möglich.

„Wir sehen nun, dass mit einer entsprechenden Zuteilung von Impfstoffen durch das Land zügig sehr viele Menschen erreicht und geimpft werden“, sagt Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer. „Da die Kassenärztliche Vereinigung von einer baldigen Aufhebung der Priorisierungsvorgaben und deutlich mehr Impfstoffmengen ausgeht, könnten wir hier in Münster mit unseren ohnehin schon guten Impfquoten sehr schnell weitere ,Meter machen‘, wie es Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann formuliert hat.“

Die Einladungen – versehen mit Schreiben von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Oberbürgermeister Markus Lewe – sind bereits auf dem Weg. Dennoch ist es möglich, dass einzelne Briefe nicht rechtzeitig zum Buchungsauftakt am Montagmorgen bei den Impfberechtigten eintreffen – Termine können dennoch entsprechend der Altersberechtigung über die KVWL vereinbart werden. Ohne Termin und Berechtigung ist kein Zugang zum Impfzentrum möglich.

Das Impfzentrum Münster bittet noch einmal darum, keine Doppelbuchungen über die verschiedenen Portale und möglicherweise auch in den hausärztlichen Praxen vorzunehmen.  Falls erforderlich, sollten überzählige Termine selbstständig abgesagt beziehungsweise gelöscht werden.

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