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Corona: Elternbeiträge für Kinderbetreuung werden in Münster teilweise erlassen

Münster (SMS) Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich mit den Kommunalen Spitzenverbänden über eine Erstattung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, für Kindertagespflege und für Betreuungsangebote an Schulen geeinigt. Für den Monat Februar 2021 werden die Elternbeiträge für Kinderbetreuung in voller Höhe erlassen. Für die Monate März, April und Mai jeweils zur Hälfte. Das Land NRW und die Stadt Münster übernehmen die Kosten je zur Hälfte der ausfallenden Beiträge. 

Neue Beitragsbescheide für Kita-Eltern

Alle beitragspflichtigen Eltern erhalten für die Monate Februar bis Mai geänderte Beitragsbescheide mit den neuen Regelungen. Wegen der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden eingeschränkten Betreuungsangeboten waren den Eltern bisher nur für Januar 2021 die Beiträge erlassen worden. Für diesen Monat hatten ebenfalls Land und Stadt jeweils zur Hälfte die Kosten übernommen. Das Land NRW hatte bisher nur einen weiteren Erlass der Elternbeiträge für die Monate Mai und Juni angeboten. Dieses Angebot hatten die Kommunalen Spitzenverbände als unzureichend angesehen. Nun einigten sich das zuständige Ministerium mit den Kommunalen Spitzenverbänden über die Erstattung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Betreuungsangeboten an Schulen, dem der Haupt- und Finanzausschuss des Landes NRW jetzt zustimmte. 


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