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Bundestagswahl 2021: Corona-Regeln einhalten

Maskenpflicht / Warteschlangen vermeiden / Regelmäßige Desinfektion

Münster (SMS) Um die Wählenden wie auch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor möglichen Gesundheitsgefahren zu schützen, sind am Tag der Bundestagswahl die Wahlvorstände in den Wahllokalen am kommenden Sonntag, 26. September, besonders gefordert: Gilt es doch, die Corona-Regeln einzuhalten und gleichzeitig allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen.

Alle Personen sind daher vor und in den Wahllokalen verpflichtet, auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten und medizinische Masken zu tragen. Von dieser Verpflichtung können etwa Wählende durch die Vorlage eines Attests entbunden werden. Warteschlangen sollen vermieden werden.

Desinfektionsmittel stehen an den Zugängen zum Wahlraum bereit, zur Stimmabgabe benutzte Stifte und die Wahlkabinen werden regelmäßig desinfiziert. Im Notfall können die Wahlvorstände bei vergessenen Masken aushelfen. Gelüftet wird regelmäßig und gründlich.

Foto: Zur Bundestagswahl am Sonntag gelten auch in den Wahllokalen die Corona-Regeln. Die Wahlkabinen werden regelmäßig desinfiziert. Foto: Stadt Münster, Michael C. Möller. 

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