Bürgerschaft in Münster soll stärker eingebunden werden

Zuletzt aktualisiert 10. Februar 2022 (zuerst 9. Februar 2022).

Rat der Stadt Münster stimmt Verwaltungsvorschlag für mehr Bürgerbeteiligung zu

Münster (SMS). Die Bürgerinnen und Bürger in Münster sollen sich künftig noch stärker an Prozessen der Stadtentwicklung beteiligen können. Einem entsprechenden Vorschlag der Verwaltung stimmte der Rat gestern im Grundsatz zu und nahm gleichzeitig zur Kenntnis, dass die Stadt auch bislang schon umfängliche und vielfältige Beteiligungsangebote gemacht hat. Ein viel beachtetes Bürgerbeteiligungsverfahren war in der Vergangenheit beispielsweise der Zukunftsprozess „münsterZukünfte 20/30/50“. 

„Der Rat bekräftigt das Ziel, die mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung weiter zu stärken und in Richtung einer koproduktiven Zukunftsgestaltung im Sinne eines gemeinsamen Stadtmachens zu entwickeln“, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung. Dabei soll wie von der Verwaltung vorgeschlagen auch dafür Sorge getragen werden, dass die analogen und digitalen Beteiligungsangebote im Sinne eines inklusiven Ansatzes insbesondere auch für Bevölkerungsgruppen zugänglich sind, die mit den gängigen Verfahren nicht gut erreicht werden.

Mit einem Änderungsantrag von Bündnis90/Die Grünen, SPD und Volt, der gegen die Stimmen der CDU und bei Enthaltung der FDP beschlossen wurde, hat der Rat ergänzend festgelegt, dass eine Arbeitsgruppe einen verbindlichen Rahmen für mehr Partizipation schaffen soll. Diese soll aus acht zufällig ausgewählten Bürger*innen, acht Vertretern*innen der Ratsfraktionen und Gruppen sowie sieben Mitarbeiter*innen der Verwaltung gebildet werden. Bis diese Gruppe entsprechende Kriterien als Grundlage für eine transparente und stetige Bürgerbeteiligung geschaffen und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt hat, soll ein von der Verwaltung vorgeschlagener Katalog von Leitorientierungen für Öffentlichkeitsbeteiligungen gelten. Ferner sollen die Erfahrungen bisheriger Bürger*innenbeteiligungsprozesse in Münster aufgearbeitet werden, „um aus den bisherigen Projekten, Verfahren und Mehtoden Grundlagen für deren Weiterentwicklung“ zu gewinnen, so der mehrheitlich beschlossene Änderungsantrag. Die Auswertung soll spätestens im dritten Quartal 2022 vorliegen.