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Brillenkauf etc.: Jetzt noch über die Steuergrenze

Ob Brille, Kuren, Zahnersatz – Ausgaben für die Gesundheit können in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Das ist aber nur dann der Fall, wenn die "zumutbare Eigenbelastung" überschritten wird, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. 

Wer die Grenze fast erreicht hat, kann sich mit dem Vorziehen bestimmter Neuanschaffungen bis Jahresende einen Vorteil sichern. Steuermindernd berücksichtigt werden auch dann aber nur die Kosten, die die zumutbare Eigenbelastung übersteigen.   

Kosten für Zahnersatz, Brillen, Kuren sowie Zuzahlungen zu Rezepten und die Praxisgebühr gelten zum Beispiel als Gesundheitskosten. Abhängig von der Höhe des Einkommens und der Kinderzahl liegt die zumutbare Eigenbelastung zwischen ein und sieben Prozent des Jahreseinkommens. Bei einer Familie mit drei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro werde der zumutbare Eigenanteil beispielsweise bei 400 Euro überschritten, so Käding. 

Verschieben oder vorziehen 

Der Steuerzahlerbund rät deshalb, vor dem Jahresende die bisherigen Ausgaben hochzurechnen und mit der individuellen Grenze abzugleichen. Maßgeblich ist das Jahr der Bezahlung. Wer knapp unter der Grenze liegt, kann dann noch im alten Jahr zum Beispiel eine neue Brille kaufen und den Fiskus an den Kosten beteiligen. Und wer dieses Jahr die Belastungsgrenze nicht erreicht, kann solche Anschaffungen ins nächste Jahr verschieben. Vielleicht wird die zumutbare Eigenbelastung dann umso deutlicher überschritten. Generell gilt: Der Fiskus will Beweise sehen, ums Belege sammeln kommt man also nicht herum.

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