Website-Icon Wolbeck & Münster

„Bildungsschecks“ – Weiterbildung zum halben Preis jetzt auch für Unternehmer

Mit einem bundesweit einmaligen Vorhaben setzt die NRW-Landesregierung in punkto beruflicher Weiterbildung neue Akzente: So genannte „Bildungsschecks“ sollen sowohl Beschäftige aus kleinen und mittleren Unternehmen als auch deren „Chefs“ zu mehr Weiterbildung motivieren. Aus Mitteln der EU werden dabei bis zu 50 Prozent der Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme erstattet (maximal bis zu 750 Euro pro Bildungsscheck). Das geht aus dem monatlichen Informationsdienst der Wirtschaftsförderung Münster GmbH vom 30.08.2006 hervor.

Bezuschusst werden unter anderem der Erwerb von Sprach- und EDV-Kenntnissen, fachliche Qualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Keine Förderung gibt es für ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen (zum Beispiel Maschinenbediener-Schulungen) beziehungsweise reine Erholungsangebote für den Privatbereich wie etwa Töpfer- und Batikkurse.

Die Inanspruchnahme von Bildungsschecks kann durch Arbeitnehmer aus kleinen beziehungsweise mittleren Unternehmen (maximal 250 Beschäftigte), die in den letzten zwei Jahren an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben, erfolgen. Von Bildungsschecks können zudem Betriebsinhaber profitieren, die nicht länger als fünf Jahre selbstständig sind. Förderberechtigt sind darüber hinaus auch mitarbeitende Familienangehörige, Teilzeitkräfte oder geringfügig Beschäftigte.

Bildungsschecks erhalten entweder die Betriebe für ihre Mitarbeiter oder die Beschäftigten selber unmittelbar bei autorisierten Weiterbildungsberatungsstellen. In Münster sind dies die Volkshochschule Münster, die IHK Nord Westfalen und die Handwerkskammer.

Weitere Auskünfte: http://www.bildungsscheck.nrw.de oder: Günter Klemm, Tel. 0251 68642-90, mailto:klemm@wfm-muenster.de

Die mobile Version verlassen