Münster. Fontänen, Knaller und Raketen können dieses Jahr vom 29. bis 31. Dezember gekauft werden. Schon beim Kauf sollten Verbraucher:innen darauf achten, kein illegales Silvesterfeuerwerk zu erwerben. Nach aktuellen Bestimmungen sind diese Feuerwerkskörper an einem aufgedruckten CE-Zeichen zu erkennen.
Die Bezirksregierung Münster kontrolliert verstärkt zwischen Weihnachten und Silvester, ob Feuerwerkskörper ordnungsgemäß gekennzeichnet, vom Händler gelagert und verkauft werden. Mit 14 Fachbeamt:innen in acht Teams wird auch in diesem Jahr überprüft, ob alle Bestimmungen eingehalten werden. Dabei werden auch die Brandschutzmaßnahmen, Flucht- und Rettungswege und die sachgemäße Aufbewahrung unter die Lupe genommen.
Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 dürfen in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden – und zwar nur innerhalb von Verkaufsräumen und nicht beispielsweise in Passagen oder aus einem Kioskfenster heraus. Das Abbrennen ist nur am 31. Dezember 2022 und 1. Januar 2023 erlaubt.