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Beratung zu Minijobs

Münster.- Eine "Minijob-Hotline" schalten am Mittwoch, 26. April, das Frauenbüro der Stadt und die Regionalstelle "Frauen und Beruf" in der Reihe "Haushaltsarbeit als Beruf oder: Putzen kann jede/r?". Das teilt das Presse- und Informationsamt der Stadt Münster am 24.04.2006 mit. Anna Weiß-Kumar vom DGB-Rechtsschutz berät von 15 bis 18 Uhr Frauen zu rechtlichen Fragen rund um Minijobs. Sie ist unter den Nummern 5 56 72 und 5 10 54 50 zu erreichen.

Minijobs sind Frauenjobs. 65 Prozent dieser so genannten geringfügigen Beschäftigungen werden von Frauen ausgeübt. Speziell im Reinigungsgewerbe arbeiten überdurchschnittlich viele Frauen in Minijobs. Das war Anlass, die telefonische Beratung in die Veranstaltungsreihe aufzunehmen.

Welche Verdienstgrenzen gelten? Wie werden unterschiedliche Jobs zusammengezählt? Wie viel Urlaub ist möglich? Gilt Kündigungsschutz? Ist es sinnvoll, freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen? Alle Fragen werden individuell beantwortet und natürlich vertraulich behandelt.

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