Behandlungspflicht für alle Bienenvölker

Behandlungspflicht für alle Bienenvölker
Wildbiene.

Zuletzt aktualisiert 20. Juli 2021 (zuerst 18. Juli 2021).

Varroamilben bedrohen auch in Münster den Bienenbestand

Münster (SMS) Alle Bienenstände im Gebiet der Stadt Münster müssen gegen Varroamilben behandelt werden. Das gibt eine Verfügung des Gesundheits- und Veterinäramtes der Stadt vor. Die flächendeckend in ganz Deutschland verbreitete Milbe gilt als der weltweit bedeutendste Schädling der Honigbiene. Zwei Behandlungen sind vorgeschrieben: im Sommer zwischen dem 19. Juli und 20. August, im Herbst zwischen dem 20. September und 8. Oktober.  

Bienenvölker, die von dem Parasiten befallen sind, werden geschwächt. „Ohne Bekämpfung kann die Varroatose nach wenigen Jahren zum Zusammenbruch des gesamten Bienenvolks führen“, sagt Amtstierarzt Dr. Giovanni Serra. „Durch Weiterverbreitung der Milbe zwischen den Bienenvölkern könnte ohne eine Behandlung der gesamte Bienenbestand gefährdet werden“, so der Leiter der Fachstelle Veterinärangelegenheiten weiter.

Die Behandlung hat mit einem zugelassenen Arzneimittel zu erfolgen. Das Gesundheits- und Veterinäramt informiert alle ihm bekannten Imker aus Münster in einem Schreiben über die vorgegebenen Behandlungen und die zugelassenen Mittel. Der Wortlaut der „Allgemeinverfügung zur Behandlung von Bienenvölkern gegen die Varroatose (Varroose)“ steht online unter www.stadt-muenster.de/verbraucherschutz. Dort ist auch eine Liste der zugelassenen Arzneimittel eingestellt.

Foto: Stadt Münster.