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Baumängel: Vor Ablaufen der Verjährungsfrist handeln

Baumangel an einer Kellertreppe in einem Einfamilienhaus in Münster.

Baumangel an einer Kellertreppe in einem Einfamilienhaus in Münster.

Berlin, 18.07.2019. Nach der Bauabnahme haben Bauherren fünf Jahre Zeit mögliche Mängel in ihren neuen vier Wänden anzuzeigen. Die gesetzliche Verjährungsfrist ungenutzt verstreichen zu lassen, davor warnen die Experten des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB). Sie empfehlen privaten Bauherren, sechs Monate vor Ablauf der Verjährungsfrist eine sorgfältige Bestandaufnahme einzuplanen. Gemeinsam mit einem unabhängigen Berater sollte das Bauwerk gründlich untersucht werden. Die möglichen Baumängel müssen schriftlich am besten mit einem Foto dokumentiert und dem Bauunternehmer mit einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung angezeigt werden. Bestreitet der Bauunternehmer den Mangel, lehnt er die Verantwortung für den Mangel ab oder kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Mängelbeseitigung sollten die Bauherren rasch einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

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