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Bauherr: Arbeiten zum Bau des Hafencenters in Münster beendet

Münster (SMS). Der Bauherr des Hafencenters hat am Montag, 4. Februar, gegenüber der Stadt Münster verbindlich erklärt, dass alle Arbeiten zur Errichtung des Vorhabens Hafencenter Münster beendet worden sind.

Im Zusammenhang mit der Räumung der Baustelle sind dort zur Gefahrenabwehr noch Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Zum Beispiel sind Öffnungen zu verschließen, Fundament-Gräben zu verfüllen, provisorische Abdichtungsarbeiten vorzunehmen, Baugeräte und Baumaterialien zu entfernen und der Abbau von Kränen zu veranlassen. Nach aktueller Einschätzung des Bauherrn werden für diese Aufräumarbeiten acht bis zehn Wochen veranschlagt. Das Bauordnungsamt der Stadt wird die Abwicklung der Baustelle überprüfen.

Hintergrund ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom Freitag, 1. Februar zum Bauprojekt Hafencenter Münster. Damit sind nur noch Arbeiten zulässig, die der  Sicherung der Baustelle dienen.

Das OVG hatte über die Beschwerde gegen eine vorausgegangene erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster zu entscheiden. Das Verwaltungsgericht hatte festgestellt, dass eine anhängige Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für das Hafencenter keine aufschiebende Wirkung hat. Das OVG hat diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der Nachbarklage angeordnet.

Nun wird sich das Verwaltungsgericht in der Hauptsache mit der Baugenehmigung auseinandersetzen, während die Baustelle ruht. Die Baugenehmigung zum Hafencenter wurde bereits vor dem Normenkontroll-Urteil des OVG erteilt, das am 12. April 2018 den zu Grunde liegenden Bebauungsplan für unwirksam erklärt hat.

Der Beschluss des OVG macht nochmals deutlich, wie wichtig die Aktualisierung der Verkehrs- und Schallgutachten ist. Diese werden zurzeit überarbeitet und sind dann auch Gegenstand der Bürgerbeteiligung zum sogenannten Heilungsverfahren des Bebauungsplans. So werden die angesprochenen umweltrelevanten Gesichtspunkte transparent im Rahmen der Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Bürgerbeteiligung ist für Sommer 2019 vorgesehen. Auf diesem Weg können die seitens der Verwaltungsgerichte erkannten Rechtsmängel behoben werden.

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