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Baugebiet Angelmodde-Süd und die Landwirtschaft

Bebauungsplan für das Wohngebiet in Angelmodde-Süd südlich der Hiltruper Straße und östlich des Albersloher Weges

Bebauungsplan für das Wohngebiet in Angelmodde-Süd südlich der Hiltruper Straße und östlich des Albersloher Weges

Münster-Angelmodde (agh). Die Landwirtschaftskammer sieht einen Grundsatz verletzt. Bislang ist das geplante Baugebiet Angelmodde-Süd landwirtschaftlich genutzte Freiraumfläche, so die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in ihrer Stellungnahme zur Planung für das Wohnquartier Angelmodde-Süd.

Und zwar ein guter Boden, wie aus der weiteren Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zum Baugebiet Angelmodde-Süd hervorgeht.

„Die Fläche wird derzeit weit überwiegend als Acker genutzt. Die natürlichen Voraussetzungen für die Landwirtschaft auf der Fläche sind gut bis sehr gut: sandige Bodenart; weitgehend ebene Flächen; ausreichende Niederschläge in einer Verteilung über die Vegetationsperiode, wie es dem Pflanzenbedarf entspricht; gleichmäßiges Klima, große einheitliche Fläche; gute Erschließung.“

Stellungnahme LWK NRW

Planung mißachtet Grundsatz und Konsens, so die Landwirtschaftskammer

Die LWK NRW weist auf den Bedarf der Landwirte „auf jede Fläche“ hin. Die Planung für Angelmodde-Süd mißachte einen Grundsatz, „den bisherigen gesamtgesellschaftlichen Konsens (“Allianz für die Fläche“), dass Agrarflächen zu erhalten sind und möglichst von außerlandwirtschaftlichen Nutzungen verschont bleiben sollen“.

„Durch die Planung, durch den Verlust der Ackerflächen werden die wirtschaftlichen und öffentlichen Funktionen der Landwirtschaft beeinträchtigt. Wegen der ständigen Verschärfungen und ständig steigenden Auflagen für die Landwirtschaft im Wasserrecht, im Düngerecht, im Pflanzenschutzrecht, im Steuerrecht, im Immissionsschutzrecht u. a. sind die Landwirte auf jede Fläche angewiesen. Vor diesem Hintergrund verweist die Landwirtschaftskammer NRW auf den bisherigen gesamtgesellschaftlichen Konsens (“Allianz für die Fläche“), dass Agrarflächen zu erhalten sind und möglichst von außerlandwirtschaftlichen Nutzungen verschont bleiben sollen. Dieser Grundsatz wird in der Planung nicht beachtet.“

Dabei geht die LWK davon aus, das die Fläche dennoch als Wohngebiet genutzt werden wird. Sie fordert nun, das zumdest die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht weitere landwirtschaftliche Fläche beanspruchen.

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