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BAFA-Förderung für Beratungen älterer Unternehmen

Senden/Münsterland. Nicht nur Existenzgründer in spe oder im ersten Jahr können sich fördern lassen, wenn sie qualifizierte Unternehmensberater beanspruchen. Das geht aus dem Newsletter von Unternehmer-Coach Dr. Stefan Borchert, Senden, hervor.

Unabhängig und zusätzlich zum Gründercoaching Deutschland der KfW können Unternehmen ab dem zweiten Geschäftsjahr seit Mitte 2008 die Hilfen von Unternehmensberatern durch die Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bundesförderung bezuschusst bekommen, so Borchert. Gefördert werden allgemeine Beratungen bei zwei unabhängigen Beratungen zu allen wirtschaftlichen , technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie zusätzlich maximal zwei spezielle, thematisch unabhängige Beratungen, wie beispielsweise zu Technologie und Innovationen, Außenwirtschaft,  Qualitätsmanagement, Kooperationen,  Mitarbeiterbeteiligung, Rating.

Darüber hinaus zu in unbegrenzter Anzahl Unternehmensberatungen zu Umweltschutz,  Arbeitsschutz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Unternehmerinnen,  Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund. Der Förderbetrag beträgt jeweils maximal 500 Euro pro Tagewerk und insgesamt maximal 1500 Euro als Zuschussbetrag zum thematisch abgegrenzten Beratungsprojekt. Zwar sind bei diesem Bundesprogramm die Fördermittel begrenzter, so Borchert dafür ist es aber nach Beratungsabschluss vom entsprechend akkreditierten Berater für den Geförderten zu beantragen. Die Beratung könne also sofort begonnen werden, sofern das Unternehmen nicht in akuter Insolvenzgefahr oder ähnlicher Situation schwebt.

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