Website-Icon Wolbeck & Münster

Ausbildung im öffentlichen Dienst

Der öffentliche Dienst umfasst die Tätigkeiten der Beamten (incl. Richter, Soldaten) und der Tarifangestellten (Angestellten und Arbeiter). In Deutschland sind etwa 4,8 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst beschäftigt, davon rund 1,7 Millionen Beamte, 2,9 Millionen Angestellte und etwa 186.000 Berufs- und Zeitsoldaten. (Quelle: Deutscher Beamtenwirtschaftsring e. V.).

Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes arbeiten beim Bund, den Ländern und auf kommunaler Ebene z. B. in den Verwaltungen, in Schulen, Hochschulen und staatlichen Krankenhäusern. Im weiteren Sinne zählen zum öffentlichen Dienst auch Sozialversicherungen und Tätigkeiten in öffentlich-rechtlichen Sparkassen und Landeszentralbanken.

Die Bandbreite der verschiedenen Aufgaben erstreckt sich von A wie allgemeine Verwaltung bis Z wie Zoll. Der Zugang zum öffentlichen Dienst ist im Grundgesetz (GG) geregelt:

{xtypo_quote}  Art. 33 Abs. 2 GG: "Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte."
    Art. 33 Abs. 3 GG: "…die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. {/xtypo_quote}  
Die vielfältigen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfordern qualifiziertes Personal, dabei spielt die Ausbildung eine wichtige Rolle.
Die Entscheidung für die richtige Berufswahl ist sehr komplex und meist nicht leicht. Nachfolgend haben wir Informationen über die Ausbildungswege im öffentlichen Dienst zusammengestellt:

Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz

Die zwei- bis dreijährige Ausbildung wird berufs- und tätigkeitsbezogen in den Berufschulen, den einstellenden Behörden und anderen Verwaltungen, Ämtern oder öffentlichen Einrichtungen durchgeführt. Die Höhe des Einkommens ist in dem jeweils gültigen Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) festgelegt.

Die mobile Version verlassen