Aufhebung der Maskenpflicht in der Innenstadt Münster ab 3. Juni

Aufhebung der Maskenpflicht in der Innenstadt Münster ab 3. Juni
Maskenpflicht im Bereich des Bahnhofs Münster - Karte

Münster. Ab Fronleichnam, den 3. Juni, verzichtet die Stadt Münster auf die Maskenpflicht in der Innenstadt. Der Krisenstab der Stadt hat in seiner Sitzung am 26. Mai die seit dem 26. Oktober vergangenen Jahres geltende Verfügung aufgehoben. Betroffen von dieser Änderung sind zahlreiche Straßen insbesondere im Bereich der Fußgängerzonen. Vorläufig bestehen bleibt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum am Hauptbahnhof entlang der Bahnhofstraße sowie – aufgrund einer Landesregel – auf dem Wochenmarkt. Auch in Warteschlangen vor Geschäften oder Einrichtungen muss entsprechend der Coronaschutzverordnung NRW weiterhin eine Maske getragen werden.

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