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Assistenzhunde auf Antrag steuerfrei

Höhe der Hundesteuer bleibt 2022 unverändert / Weitere Hunderassen als gefährlich eingestuft

Münster (SMS) Der Rat hat mit der Neufassung der städtischen Hundesteuersatzung ab 1. Januar 2022 eine Bürgeranregung aufgegriffen: Assistenzhunde können auf Antrag von der Hundesteuer befreit werden. Diese Hunde unterstützen Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, körperlichen oder geistigen Einschränkungen und Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen im Alltag. Therapiehunde, die keine spezielle Ausbildung durchlaufen, um für Menschen konkrete Aufgaben zu übernehmen, fallen nicht unter die Steuervergünstigung.

Bei der Hundesteuer rechnet die Verwaltung der Stadt Münster ab 2022 mit Mehreinnahmen von 60.000 Euro. Bisher waren 1,3 Millionen Euro im Haushalt veranschlagt. Die Höhe der Hundesteuer bleibt unverändert, so der aktuelle Beschluss des Rates. Sie beträgt für einen Hund 120 Euro jährlich, bei zwei Hunden je Hund 132 Euro, bei drei und mehr Hunden je Hund 144 Euro.

Wer einen oder mehrere als gefährlich eingestufte Hunde hält, zahlt 750 Euro pro Hund. Die neue Hundesteuersatzung nennt nicht nur Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, sondern wird um weitere Rassen gemäß § 10 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW erweitert: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol,  Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Für alle aufgeführten Hunderassen gilt der erhöhte Steuersatz – es sei denn, der Hund hat die Verhaltensprüfung nach § 5 Abs. 3 Landeshundegesetz NRW erfolgreich bestanden. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die neue Rasseliste rund 100 zusätzliche Hunde als gefährlich eingestuft werden.

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