Anträge für Freibeträge überprüfen

Frankfurt/Main. Wer seine Zinseinkünfte steuerfrei einnehmen möchte, sollte seine Freistellungsaufträge überprüfen. Seit Jahresbeginn liegen die Freibeträge nämlich niedriger als zuvor: Ledige können mit Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale nur noch 1421 Euro an Zinsen steuerfrei einnehmen, bei Verheiraten liegt der Betrag bei 2842 Euro.

Darauf  weist die Direktbank ING-Diba hin.Wer seine Freistellungsaufträge auf mehrere Banken verteilt hat, sollte prüfen, ob deren Summe mittlerweile über dem Freibetrag liegt, und die Aufträge gegebenenfalls korrigieren, raten die Experten der Diba. Die Banken müssen alle Freistellungsaufträge an das Bundesamt für Finanzen melden, was unangenehme Rückfragen vom Finanzamt geben könnte, hieß es. Nur wenn der Bank der alleinige Freistellungsauftrag in voller Höhe vorliege, passten die Geldinstitute die Freistellungsaufträge den neuen Grenzen an.