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Anerkennung ausländischer Ärzte aus Drittstaaten: Regierungspräsidentin trifft Präsident der Ärztekammer

Kammer und Bezirksregierung arbeiten bei der Anerkennung ausländischer Ärzte aus Drittstaaten Hand in Hand; bereits mehr als 200 Kenntnisprüfungen durch die Kammer erfolgt

Münster. Zu einem Gedankenaustausch trafen sich in dieser Woche Regierungspräsidentin Dorothee Feller und der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Dr. Johannes Albert Gehle in der Bezirksregierung Münster. An dem Gespräch nahmen außerdem die Hauptdezernentin für den Bereich Öffentliche Gesundheit, medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten, Sozialwesen, Krankenhausförderung bei der Bezirksregierung Münster, Dr. Simone Gurlit, und der Geschäftsführer der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Markus Wenning, teil.

Ein gemeinsames Thema war die landesweite Übernahme der Durchführung und Organisation der so genannten „Kenntnis- und Eignungsprüfungen für Ärzte“, die von der Bezirksregierung Münster am 5. Februar 2021 auf die Ärztekammer Westfalen-Lippe übergegangen ist.

Im Rahmen des Approbationsverfahrens stellt die Bezirksregierung Münster – Zentrale Anerkennungsstelle für approbierte Gesundheitsberufe – fest, ob eine Kenntnis- oder Eignungsprüfung notwendig ist.

Ärztinnen und Ärzte, die ihre medizinischen Ausbildung in Ländern außerhalb der Europäischen Union erworben haben, müssen, um eine Approbation in Deutschland zu bekommen, eine zu der in Deutschland erworbenen Ausbildung gleichwertige Ausbildung nachweisen. Werden im Antragsverfahren wesentliche Unterschiede festgestellt, hat der Nachweis durch eine mündlich-praktische Kenntnisprüfung zu erfolgen. Die Prüfung findet in den Fächern Innere Medizin und Chirurgie statt. In die Fragestellungen werden Aspekte der Notfallmedizin, der klinischen Pharmakologie/Pharmakotherapie, der bildgebenden Verfahren, des Strahlenschutzes und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung ergänzend geprüft. Die Prüfungen finden mit Simulationspatienten statt. Erst nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung kann, sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen die Approbation erfolgen.

Ärztinnen und Ärzte, die ihre Ausbildung in einem Land der Europäischen Union abgeschlossen haben, erhalten in der Regel automatisch die Anerkennung ihres Berufsabschlusses. In besonderen Fällen hat allerdings eine Eignungsprüfung in den Fächern stattzufinden, in denen wesentliche Unterschiede zu der in Deutschland erfolgten Ausbildung bestehen.

Die Bezirksregierung Münster hat diese landesweite Aufgabe zur Anerkennung ausländischer Ärzte aus Drittstaaten seit dem 1. März 2020 übernommen. Die dafür erforderliche Kenntnisprüfung wird seit dem 5. Februar 2021 zentral von der Ärztekammer Westfalen-Lippe durchgeführt. Dort konnten bereits über 200 Kenntnisprüfungen abgenommen werden. Da die Prüfungen organisatorisch neu aufgestellt wurden und nun an einer zentralen Stelle landesweit stattfinden, hat sich die Wartezeit für die Prüflinge erheblich verkürzt. Mit der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat die Bezirksregierung Münster weiterhin einen Partner gefunden, der die Kenntnisprüfungen standardisiert und qualitätsgesichert durchführt, so das ausreichend qualifizierte ausländische Ärztinnen und Ärzte ihre Eignung möglichst schnell nachweisen können, um dann in Deutschland als approbierte Ärztin oder als approbierter Arzt ihre Arbeit aufnehmen zu können.

Über diese positive Entwicklung freuten sich Regierungspräsidentin Dorothee Feller, der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Dr. Johannes Albert Gehle, Hauptdezernentin Dr. Simone Gurlit und Geschäftsführer Dr. Markus Wenning.

Bildzeile: Gedankenaustausch am Domplatz: Regierungspräsidentin Dorothee Feller (2.v.l.), Ärztekammerpräsident Dr. Johannes Albert Gehle (2.v.r.), Dr. Simone Gurlit (Bezirksregierung Münster), Dr. Markus Wenning (Ärztekammer Westfalen-Lippe)

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