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Amt für Wohnungswesen der Stadt Münster konnte seit Januar die Überweisung von drei Millionen Euro veranlassen

Münster (SMS) Die Wohngelderhöhung hat Haushalten in Münster seit Januar schon mehr als eine Million Euro zusätzliches Einkommen beschert. Bislang konnte das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung in 2016 die Überweisung von fast drei Millionen Euro Wohngeld an Haushalte veranlassen, das ist gut eine Million mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Gut ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Wohngeld-Novelle des Bundes freut sich das städtische Wohnungsamt sowohl über einen kontinuierlichen Zuwachs Wohngeld beziehender Haushalte, als auch über die gestiegene Höhe des durchschnittlich ausgezahlten Wohngeldes. Im Juni 2016 erhielten 2425 Haushalte in Münster Wohngeld. Im Durchschnitt beträgt die monatliche Leistung zurzeit 188,21 Euro, das sind 22 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wohngeld Sicherung des Wohnens

„In Städten wie Münster mit hohen Mieten und angespanntem Wohnungsmarkt ist die Bedeutung des Wohngeldes als Beitrag zur wirtschaftlichen Sicherung des Wohnens damit wieder gestiegen“, sagte Stadtrat Matthias Peck, der Dezernent für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit. „Für Menschen mit niedrigem Erwerbseinkommen oder geringer Rente ist die monatliche Zahlung eine deutliche Entlastung bei den Wohnkosten und somit eine wertvolle Hilfe.“

Auch Arbeitnehmer benötigen Wohngeld

Mit rund 35 Prozent bilden Rentner die größte Gruppe der Wohngeldbezieher, gefolgt von Arbeitnehmern mit gut 31 Prozent. Etwa 20 Prozent der Wohngeld beziehenden Haushalte stellen Studenten und Auszubildende. Studierende haben in der Regel zwar keinen Anspruch auf Wohngeld, weil sie Leistungen nach dem BAföG beantragen können. Es gibt aber viele Ausnahmen, so dass es sich im Zweifel lohnt, einen möglichen Anspruch prüfen zu lassen.

Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößert.

Mit der Anfang 2016 in Kraft getretenen Wohngeldreform hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößert. „Für viele, die bisher keinen Rechtsanspruch hatten, kann sich ein Antrag auszahlen“, so Gabriele Regenitter, die Leiterin des Amtes für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung. „Wer sich nicht sicher ist oder dabei Unterstützung benötigt, kann sich gerne an das Amt für Wohnungswesen wenden.“

Das Wohnungsamt befindet sich im Stadthaus 3 am Albersloher Weg 33, Tel. 02 51/4 92-64 02. Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 8-12 Uhr, Do 15-18 Uhr. Viele Informationen, darunter der Link zu einem Wohngeld-Rechner, stehen auf der Homepage des Amtes: www.stadt-muenster.de/wohnungsamt

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