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Allgemeinverfügung für Münster gilt ab 19.4.2021: Schnell- und Selbsttests Pflicht

Münster (pm). Die Allgemeinverfügung der Stadt Münster aufgrund einer dreitägigen Inzidenz über dem 100er Grenzwert gilt ab dem kommenden Montag (19. April). Somit können verschiedene Angebote des öffentlichen Lebens in Münster wie berichtet nur noch mit dem tagesaktuell bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests betreten beziehungsweise genutzt werden.

Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer: „Das Land hat zügig reagiert und diesen Schritt bestätigt. Ziel der neuen Einschränkungen ist es natürlich, einen Beitrag zur Abflachung der dritten Infektionswelle zu leisten und so auch die Lage in den Krankenhäusern zu entspannen. Von Seiten des Bundes ist mit weiteren Maßnahmen für die Regionen zu rechnen, die über dem 100er Wert liegen.“

Am Samstag hat das Landeszentrum Gesundheit NRW einen Wert von 100,9 für Münster veröffentlicht.

Im gesamten Stadtgebiet sind mehr als 170 Teststellen und 17 mobile Testzentren für kostenfreie Bürgertestungen eingerichtet. Die Stadt Münster hat dazu eine übersichtliche und nach Postleitzahl sortierte Liste wie eine interaktive, dauerhaft aktualisierte Karte erstellt. Diese finden sich unter: https://www.muenster.de/corona_testungen.html
https://geo.stadt-muenster.de/coronatests/

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