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Aktuelles zum Energieausweis in Münster

Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern kaum etwas über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind bislang selten, Vergleichsmaßstäbe fehlen. Abhilfe soll der Energieausweis schaffen, mit dem Verbraucher objektiv informiert werden. Er zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit leicht zu vergleichen.

Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen

Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss allerdings kein Energieausweis vorgelegt werden.Gesetzliche Einführung des EnergieausweisesDie Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet in Artikel 7 alle EU-Mitgliedsstaaten, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um die Verpflichtungen aus der Richtlinie zum 04.01.2006 nach dem jeweiligen nationalen Recht in Kraft zu setzen.
In Deutschland wurde die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), die die EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt, am 27.06.2007 beschlossen. Die Verordnung ist am 01.10.2007 in Kraft getreten.

Ausstellung von Energieausweisen in Bestandsgebäuden ab dem 01. Juli 2008 schrittweise verpflichtend

Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen in Bestandsgebäuden ab dem 01. Juli 2008 schrittweise verpflichtend eingeführt. Für Neubauten und wesentliche Umbauten sind Energiebedarfsausweise schon seit Einführung der Energieeinsparverordnung 2002 Pflicht.

Auch für Nichtwohngebäude wie z.B. Büro- und Dienstleistungsgebäude

Ab dem 01. Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude wie z.B. Büro- und Dienstleistungsgebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden. Ab dann müssen auch in öffentlichen Gebäude mit regelmäßigem Publikumsverkehr Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden.

In Münster wurden bereits seit 1997 Energieausweise für Gebäude ausgestellt

Seit 1997 mehr als 2.100 Energie- bzw. Wärmepässe für Wohngebäude ausgestellt

 

In Münster sind seit 1997 mehr als 2.100 Energie- bzw. Wärmepässe für Wohngebäude ausgestellt worden. Ersetzt wurde der kommunale Wärmepass der Stadt Münster 2004 im Rahmen des Feldversuches der Deutschen Energieagentur (dena) durch den Energiepass. Die Deutsche Energie Agentur (dena) entwickelte im Auftrag der Bundesregierung einen Energiepass, der im Jahre 2004 in einem einjährigen Feldversuch getestet wurde, bei dem sich die Stadt Münster beteiligte. Mehr als 20 Energieberater haben sich als kompetente Fachkräfte im Feldversuch registrieren lassen. Sowohl der Wärmepass als auch die während des Feldversuchs ausgestellten Energiepässe besitzen eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Energieberater

Der Energieberater stellt Ihnen im Rahmen der Erstellung eines Energiespargutachtens den Energieausweis ohne größeren Aufwand kostenlos aus. Das Energiespargutachten wird nach den Richtlinien der Vor-Ort-Energiesparberatung des Bundes von freien Energieberatern und der Energieberatung der Verbraucherzentrale Münster durchgeführt. Die Kosten für ein Gutachten betragen für ein Einfamilienhaus rund 420 Euro.
Weitere Infos zum Energiepass finden Sie auch auf den Internetseiten der Deutschen Energie Agentur (dena) oder

Verbraucher-Zentrale NRW
Energieberatung Münster
Spiekerhof 27
48143 Münster
Tel. 02 51 / 51 82 43 (Energietelefon)

Persönliche Beratung: Montags von 9.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr im Kundenzentrum Planen-Bauen-Umwelt im Stadthaus 3 am Albersloher Weg 33, 48155 Münster

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