Änderungen in der „Krankenversicherung für Selbständige

April 2007. Die neue Rechtslage bei der "Krankenversicherung für Selbstständige" existiert seit dem 1. April 2007 hinsichtlich Versicherungspflicht, Rückkehrrecht und ermäßigte Beitragssätze. Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform zum 1.4.2007 und der damit verbundenen Krankenversicherungspflicht für alle Selbständigen und unselbständig arbeitenden Menschen ergibt sich eine neue Rechtslage – mit erheblichen Folgen für Selbständige.

Rund 200.000 Menschen in Deutschland haben derzeit keinen Krankenversicherungsschutz

In schwierigen Zeiten konnten viele Selbstständige oft die Beiträge für die Krankenversicherungnicht weiter zahlen, mit der Folge, dass Betroffene und ihrefamilienversicherten Angehörigen den (Kranken-) Versicherungsschutz verlorenhaben oder eine Kündigung droht(e).Rund 200.000 Menschen in Deutschland haben derzeit keinen Krankenversicherungsschutz. Viele von ihnen sind Selbstständige.

Bisher konnten sie zwar in einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben, wenn sie vorhermindestens 1 Jahr lang dort versichert waren und innerhalb von 3 Monaten die Weiterversicherung beantragen. Wer aber diese Frist verpasste oder später mit zwei Monatsbeiträgen im Rückstand war, war häufig endgültig ausgeschlossen. Private Krankenversicherungen konnten ebenfalls nach Beitragsrückständen kündigen, eine Neuaufnahme scheiterte beivielen Betroffenen z.B. an der Gesundheitsprüfung oder an der Höhe der Beiträge.

Selbstständige werden zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung berechtigt

Ab dem 1. April 2007 werden nun viele Selbstständige zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung berechtigt. Selbstständige mit geringem Einkommen können zusätzlich von ermäßigten Beiträgen oder Wahltarifen profitieren. Betroffene sollten schnellst möglich reagieren. Wer noch nie gesetzlich versichert war, muss bis zum 1. Januar 2009 eine private Krankenversicherung abschließen.

Änderungen Krankenversicherung für Selbständige im Überblick

a) Ab dem 1. April greift die Versicherungspflicht in der gesetzlichenKrankenversicherung (GKV). Ehemals GKV-Versicherte ohne Versicherungsschutz müssen ab diesem Zeitpunkt wieder in ihrer ehemaligen Kasse versichert werden. Die Kassen dürfen solche Personen nicht abweisen, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit. Eine gute Nachricht in diesem Zusammenhang: Der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige wird ab dem l. April 2007 von rund 250 Euro auf rund 170 Euro abgesenkt.
b) Wer als Selbstständiger zuletzt privat krankenversichert war oder noch nie eine Krankenversicherung hatte, für den gilt eine Krankenversicherungspflicht erst ab dem l. Januar 2009. Allerdings wird bereits ab dem l. Juli 2007 der erweiterte Standardtarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) eingeführt, der auch für Personen geöffnet wird, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben – und zwar ohne Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge. Ab dem 1. Januar 2009 gilt auch im Bereich der PKV die Pflicht, einen Versicherungsvertrag mit dem
Antragsteller abzuschließen. Gleichzeitig wird der neue Basistarif eingeführt, den alle privaten Krankenversicherungen anbieten müssen.
c) Um die Bezahlbarkeit des Basistarifs zu gewährleisten, darf dessen Beitrag in der PKV für Einzelpersonen den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV nicht überschreiten. Dieser beträgt derzeit rund 500 Euro.
d) Würde die Bezahlung des Beitrags Hilfebedürftigkeit im Sinne von SGB II (Grundsicherung für Arbeit Suchende) auslösen, stellen weitere gesetzliche Regelungen sicher, dass die Betroffenen nicht finanziell überfordert werden.
Die G.I.B. hat in einer Kurzinformation diese wesentlichen Regelungen für Selbstständige zur Krankenversicherungspflicht, zum Rückkehrrecht und zu den neuen Tarifen zusammengefasst. Die Kurzinformation "Krankenvericherung für Selbstständige" <http://sanierungsberatung.gib-nrw.de/finanzierung/soziale-sicherung/selbsts taendige/KV_Pflicht_Kurzinfo.pdf/view> steht als PDF-Dokument zur Verfügung.
Weitergehende Informationen gibt es beim Bundesgesundheitsministerium unter:
http://www.die-gesundheitsreform.de/ gesundheitszeitung/ gesundheitszeitung.pdf