Abstand halten und die Natur schützen

Abstand halten und die Natur schützen
Plakat in der Davert, zeigt Reh mit Kitz. Foto: A. Hasenkamp.

Wildtiere ziehen jetzt ihren Nachwuchs auf / Stadt Münster bittet Erholungssuchende um Rücksichtnahme

Münster (SMS). Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie Sporttreibende zieht es in diesen Tagen in Scharen in die Natur. „In Pandemiezeiten suchen viele Menschen Ausgleich, Abwechslung und Erholung in den Wäldern und Naturschutzgebieten vor der Haustür. Und wenn das Wetter dann mitspielt, sind es natürlich noch einmal deutlich mehr“, sagt Wolfgang Tost von der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Münster.

Damit steigt dann auch der Druck auf die Naturschutzgebiete und zwar in einer Zeit, in der die Situation dort ganz besondere Rücksichtnahme erfordert: Im Frühjahr bringen viele Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. „Eigentlich ist es gar nicht so schwer, zum Wohle aller Beteiligten zu handeln. Wer sich respektvoll gegenüber der Natur und anderen Erholungssuchenden verhält, ist ein gern gesehener Gast im Wald und in der Flur“, fasst Wolfgang Tost das zentrale Anliegen der städtischen Naturschutz-Experten zusammen.

Folgende Hinweise sollten beachtet werden, damit Erholungssuchende sich auch künftig eines artenreichen Natur- und Landschaftsraumes erfreuen können:

  • Ausgewiesene Wanderwege sind möglichst nicht zu verlassen, der Abstand zu Wildtieren sollte unbedingt eingehalten werden. Wer querfeldein läuft, könnte Wildtiere unnötig aufschrecken und zusätzlich stressen. Seltene Pflanzen könnten beschädigt oder zerstört werden. Übrigens: In Naturschutzgebieten ist das Verlassen der Wege verboten, damit auch das Picknicken und Sonnenbaden auf Freiflächen. Zu den ausgewiesenen Naturschutzgebieten in Münster gehören Vorbergs Hügel, Davert, Wolbecker Tiergarten, Emsaue und Rieselfelder. Hunde sind in Schutzgebieten an der Leine führen.
  • Mountainbike-Strecken dürfen nicht in Eigenregie angelegt werden – egal ob stadtnah oder an entlegenen Stellen. Die Stadt Münster plant, in möglichst vielen Stadtteilen entsprechende Anlagen zu schaffen. Für die Umsetzung des Programms wird allerdings noch einige Zeit benötigt.
  • Die von Landwirten an Ackerrändern angelegten Blühstreifen haben eine hohe ökologische Bedeutung für viele zum Teil bedrohte Tierarten und sollten daher nicht betreten werden – auch nicht, um den Blumenstrauß für daheim zu pflücken.
  • Wegen der Waldbrandgefahr ist offenes Feuer außerhalb offizieller Feuerstellen verboten. Rauchen ist hier in der Zeit von März bis Oktober tabu.
  • Landwirtschaftlich genutzte Felder dürfen zwischen Saat und Ernte nur auf Wegen betreten werden. Bei Grünland gilt dies für die Zeit des Pflanzenaufwuchses.