Ladenöffnungszeiten: Bundesverfassungsgericht bestätigt Schutzauftrag des Staates |
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Dienstag, 1. Dezember 2009 |
Düsseldorf, 01.12.2009. Zum Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts über die Regelung der Ladenöffnungszeiten in den Ländern erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Helmut Stahl: "Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Die Karlsruher Richter haben deutlich gemacht, dass der Sonn- und
Feiertagsschutz in Deutschland aus gutem Grund Verfassungsrang genießt.
Der Mensch ist nicht nur homo oeconomicus, sondern er hat auch soziale
und religiöse Bedürfnisse. Dem Sonntag kommt hierbei eine besondere
Bedeutung zu: Er ist ein Tag der Entspannung, der Einkehr, der inneren
Ruhe und der Familie. Und er ist ein Tag, der uns auf unsere
christlich-abendländischen Wurzeln verweist.Dem Staat obliegt - das hat
das Gericht unmissverständlich deutlich gemacht - eine im Grundgesetz
verankerte Schutzfunktion. Der Gesetzgeber hat hier zwar einen
Gestaltungsspielraum, Ausnahmeregelungen zu schaffen.
Auch wir in
Nordrhein-Westfalen haben davon Gebrauch gemacht, gerade im Hinblick
auf die Hohen Feiertage Ostern, Pfingsten und Weihnachten. Doch der
Gestaltungsspielraum ist überschritten, wenn die Ladenöffnung an allen
vier Adventssonntagen ermöglicht wird. Gerade die Weihnachtszeit
verdeutlicht, dass der Sinn menschlichen Lebens nicht allein im
Zweckhaften und Verrechenbaren aufgeht, sondern dass wirtschaftliche
Tätigkeit ihrerseits einer Sinngebung bedarf."
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