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Kühe freuen sich über zusätzliches Futter

Mittwoch, 23. Mai 2007



Münster.- Viele Milchviehbauern wissen nach der langen Trockenheit und der Hitze der vergangenen Wochen nicht, wie sie ihre Kühe in diesem Jahr satt bekommen sollen, denn auf den Wiesen und Weiden ist kaum Gras gewachsen.

Futternachschub von den Stilllegungsflächen

Futternachschub bekommen die Kühe jetzt von den Stilllegungsflächen, auf denen die Bauern normalerweise per Verbot der EU nichts ernten dürfen. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat von sofort an die Nutzung von Stilllegungsflächen zur Futtergewinnung erlaubt, so die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Auf diesen Flächen wachsen zum Beispiel Raps, aber auch Grasmischungen, Klee, Ölrettich, Senf oder Sonnenblumen.

Futternutzung  erlaubt, wenn ...

Die Futternutzung ist erlaubt für den eigenen Bauernhof, aber auch für andere Betriebe, sofern der Aufwuchs unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Ein Verkauf des auf stillgelegten Flächen gewonnenen Futters ist nicht erlaubt, da die Nutzung von Stilllegungsflächen zu Erwerbszwecken von der EU untersagt ist. Die Kühe dürfen direkt auf die Stilllegungsflächen und sie abweiden. Der Landwirt kann auch den Aufwuchs mähen, um davon Heu oder Silage zu machen. Diese Regelung betrifft auch die Stilllegungsflächen, die eigentlich zum Anbau von nachwachsenden Rohstoffen genutzt werden sollten.

Mitteilung ist Pflicht

Landwirte, die eine Stilllegungsfläche zur Futtergewinnung nutzen möchten, müssen dies der zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen schriftlich mitteilen.

 
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ber zusätzliches Futter | Stilllegungsflächen, Erlaubt, Nordrhein-westfalen | Münster, NRW, Wolbe


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