Kühe freuen sich über zusätzliches Futter |
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Mittwoch, 23. Mai 2007 |
Münster.- Viele Milchviehbauern wissen nach der langen Trockenheit und der Hitze der vergangenen Wochen nicht, wie sie ihre Kühe in diesem Jahr satt bekommen sollen, denn auf den Wiesen und Weiden ist kaum Gras gewachsen.
Futternachschub von den Stilllegungsflächen
Futternachschub bekommen die Kühe jetzt von den Stilllegungsflächen,
auf denen die Bauern normalerweise per Verbot der EU nichts ernten
dürfen. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat von sofort an die
Nutzung von Stilllegungsflächen zur Futtergewinnung erlaubt, so die
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Auf diesen Flächen wachsen
zum Beispiel Raps, aber auch Grasmischungen, Klee, Ölrettich, Senf oder
Sonnenblumen.
Futternutzung erlaubt, wenn ...
Die Futternutzung ist erlaubt für den eigenen Bauernhof, aber auch für
andere Betriebe, sofern der Aufwuchs unentgeltlich zur Verfügung
gestellt wird. Ein Verkauf des auf stillgelegten Flächen gewonnenen
Futters ist nicht erlaubt, da die Nutzung von Stilllegungsflächen zu
Erwerbszwecken von der EU untersagt ist. Die Kühe dürfen direkt auf die
Stilllegungsflächen und sie abweiden. Der Landwirt kann auch den
Aufwuchs mähen, um davon Heu oder Silage zu machen. Diese Regelung
betrifft auch die Stilllegungsflächen, die eigentlich zum Anbau von
nachwachsenden Rohstoffen genutzt werden sollten.
Mitteilung ist Pflicht
Landwirte, die eine Stilllegungsfläche zur Futtergewinnung nutzen
möchten, müssen dies der zuständigen Kreisstelle der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen schriftlich mitteilen.
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