Ziel
des Landes NRW ist es, Existenzgründerinnen und -gründer
insbesondere aus der Arbeitslosigkeit intensiver bei der Entwicklung,
Prüfung und Umsetzung ihres Gründungsvorhabens zu beraten. Dazu
wurde die sogenannte Zirkelberatung für in der Regel vier
Gründerinnen und Gründer ins Leben gerufen, teilt der
Unternehmer-Coach Dr. Stefan Borchert in seinem Newsletter mit.
Das
Angebot umfasst je nach Teilnehmerzahl des Zirkels bis zu 24 Gruppen-
sowie vier Einzelberatungsstunden pro Teilnehmer. Die Zirkelberatung
wird zum Beispiel von Stefan Borchert als einem von nur ungefähr 80
in NRW zugelassenen Beratern in einem Zeitraum von vier bis acht
Wochen (zulässig sind maximal 12 Wochen) einschließlich
fachkundiger Stellungnahme umgesetzt, so dass die Teilnehmer/innen
nach etwa 2 Monaten ihren Businessplan unter individueller Anleitung
selber erarbeitet haben.
Die
Zirkelberatung im Rahmen des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW
Unter
der Zirkelberatung im Rahmen des Beratungsprogramms Wirtschaft NRW
wird eine Kombination aus Gruppen- und Einzelberatung für in der
Regel vier, maximal sechs Personen verstanden. Bei Einzelfällen
(begründete Ausnahmen) ist auch eine Gruppengröße von drei
Personen möglich. An der Zirkelberatung können Gründer/ -innen NUR
VOR der Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit teilnehmen. Die
Zirkelberatung besteht zeitlich zu jeweils 50 Prozent aus einer
Gruppenberatung und Einzelberatung. Die Gründer/ -innen bereiten
sich unter fachlicher Anleitung des erfahrenen Unternehmensberaters
Stefan Borchert und im Austausch mit Gleichgesinnten in einer
Kleingruppe an meinem Sendener Standort auf Ihre Existenzgründung
vor. Individuelle Fragestellungen und Hindernisse werden im Rahmen
einer Einzelberatung durch mich mit dem/der Teilnehmer/in erörtert,
während in der Gruppe jedes Gruppenmitglied seinen Stand des
Businessplans exemplarisch für alle unter Anleitung erörtern kann.
Ziele
und Inhalte der Zirkelberatung
Die
Zirkelberatung verfolgt folgende allgemeine Zielsetzungen und
Inhalte:
- Analyse der
Realisierungsfähigkeit des Vorhabens der Teilnehmer/-innen
- Unterstützung bei
der, nicht beraterliche Ausführung der Erarbeitung des
-
Unternehmenskonzeptes
- Analyse des
weitergehenden Beratungsbedarfs zur vertiefenden Intensivberatung zu
Spezialfragen (Marktforschung,•
Steuern, etc.) und
Festlegung einer detaillierten Maßnahmenplanung zur Umsetzung
des Vorhabens
- Informationsvermittlung
hinsichtlich
- Motivation und Gründerpersönlichkeit
- Marketing
- Rentabilität, Tragfähigkeit
- Kapitalbedarf und Finanzierung, Liquiditätsplanung
- Rechtsfragen
- Steuern/Buchhaltung/Controlling
- Vorbereitung Bankgespräch
- Anmeldeformalitäten
Ergebnisse
und Teilnahmebedingungen für die Zirkelberatung
Im
Ergebnis werden die Gründer einreichungsfähige Unterlagen für die
Agentur für Arbeit beziehungsweise der ARGE in den Bereichen
gemeinsam dem Berater als "Mentor" erarbeitet haben, so Borchert weiter.
Teilnehmen
können Gründerinnen/ Gründer mit und ohne Bezug des ALG I oder ALG
II, Berufsrückkehrende (§ 20 SGB III) und Hochschulabsolventen,
soweit bei den letzten beiden Gruppen eine vergleichbare
Einkommenslage vorliegt. Bei Zirkelberatungen kann der Zuschuss bei
Personen, die ALG I oder ALG II beziehen, sowie bei
Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrenden (§ 20 SGB III), sofern
eine ALG II – vergleichbare Einkommenslage nachgewiesen werden
kann, auf 90 Prozent des Tageswerksatzes, maximal jedoch auf 720 Euro
erhöht werden. Der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers beträgt
mindestens 80 Euro zzgl. Umsatzsteuer.
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