Winterbereifung – Gesetzesänderung für Sicherheit und Versicherung

Ab 1. Januar gilt eine Ergänzung der Straßenverkehrsordnung,  die eine "geeignete Bereifung" fordert. Das Bundesverkehrsministerium hat den Starttermin überraschend vorgezogen; ursprünglich sollte die Änderung am 1. Mai gelten. Damit nimmt sich das Ministerium erstmals des Dauerthemas Winterbereifung an – wenn auch recht schwammig. Doch auch wer sich für seine und andrerleuts Sicherheit wenig interessiert, sollte aufpassen – es geht auch um die Versicherung.

Wichtiger Extrasatz im Gesetz:
In die Straßenverkehrsordnung (§2 Abs. 3a) wurde folgender Satz eingefügt:

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage".

Welcher Reifen auf dem Auto passend ist, entscheidet die Praxis: was nicht rutscht, passt. Oder was die Polizei in Ordnung findet. Offizielle Begründung aus dem Bundesverkehrsministerium für die unscharfe Formulierung: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kenne keine "Sommerreifen" und "Winterreifen". Man könne in einem Gesetz technische Produkte nicht definieren. Immerhin sind den Bürokraten "Frostschutzmittel" und "Scheibenwaschanlage" bekannt.

Der Hintergrund dürfte eher auch finanzieller Natur sein. Denn die formelle Vorschreibung von Winterreifen verteuert das Autofahren faktisch per Gesetz – und könnte zu entsprechenden Widerständen führen.

Winterreifen empfohlen – aber zunächst keine Bußgelder

Der ADAC interpretiert die "schwammige" Formulierung letztlich dennoch als Winterreifenpflicht. In einer Stellungnahme kritisiert der Club: Der Starttermin ist nach Ansicht des ADAC zu kurzfristig, weil sich jetzt Millionen von Autofahrern zusätzlich innerhalb weniger Wochen mit Winterreifen eindecken müssen".

Während die Änderung der StVO schon zum 1. Januar in Kraft treten soll, werden bei Verstößen vorerst keine Bußgelder kassiert (geplant sind 20 Euro). Unabhängig davon weist der ADAC aber darauf hin, dass mit In-Kraft-Treten der Änderung stärker als bisher versicherungsrechtliche Nachteile drohen. Die Kaskoversicherung kann die Leistung verweigern, wenn der Unfall auf ungeeignete Bereifung zurückzuführen ist (grobe Fahrlässigkeit). In solchen Fällen drohen auch mit der aktuellen StVO ein Bußgeld (und Punkte in Flensburg) wegen Straßenverkehrsgefährdung.

Handhabe gegen rutschende Lkw?

Das ist auch der rechtliche Hintergrund der StVO-Änderung. Da ausdrücklich von der passenden Bereifung an Kraftfahrzeugen insgesamt die Rede ist, können beispielsweise auch Lkws, die mit ihren rutschigen Reifen liegen bleiben und ganze Autobahnen blockieren, leichter belangt werden, heißt es aus dem Bundesverkehrsministerium.

Auf "Schneeflocke" am Winterreifen achten

Für den Autofahrer lohnt sich das Plus an Sicherheit und ruhigem Gewissen ohnehin: Bleibt nur die Auswahl der richtigen Winterreifen. Eine ADAC-Sendung empfahl im Oktober 2006, dabei nicht allein auf das "M+S" für "Matsch und Schnee" zu achten, sondern Reifen mit dem Symbol einer Schneeflocke zu wählen. Denn hinter M+S steht kein Siegel und kein Test. Es gibt Hersteller, die untaugliche Reifen mit dem M+S versehen.